{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.11.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00563_19-11-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209206&W10_KEY=4467124&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ada9f572626b7e10bb0dd52ab96c7320"}, "Num": [" VB.2009.00563"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.19.1  VB.2009.00563"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.19.1  VB.2009.00563"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.19.1  VB.2009.00563"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilferecht: Weisung, Schilder eines Autos zu hinterlegen oder Auto zu verkaufen; \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Deutschkurs. Berechnung des Streitwerts; \u00dcbertragung des Falles an die Kammer, da sich Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung stellen (E. 1.1). Kein Anspruch auf eine m\u00fcndliche Anh\u00f6rung (E. 1.2). Es ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, welche Unkosten ein privates Motorfahrzeug einem Sozialhilfeempf\u00e4nger tats\u00e4chlich verursacht und ob er diese Unkosten ohne zus\u00e4tzliche Verschuldung aus der Grundbedarfspauschale tragen kann. W\u00fcrde ein Sozialhilfeempf\u00e4nger generell zum Verzicht auf die Benutzung eines Autos gezwungen, so st\u00fcnde ihm dadurch zwar ein gewisser Mehrbetrag f\u00fcr andere Ausgabepositionen des Grundbedarfs zur Verf\u00fcgung. Jedoch w\u00fcrde damit auch unn\u00f6tig in seine Dispositonsfreiheit eingegriffen (E. 2.4). Unter den vorliegenden Umst\u00e4nden erweist sich die Weisung als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 2.5). Der Beschwerdef\u00fchrer macht zwar nachvollziehbare Gr\u00fcnde geltend, weshalb er vor Kursbeginn nicht eine Kostengutsprache durch die Beschwerdegegnerin hat abwarten wollen. Er ist aber mit seiner Kursanmeldung bewusst ein Risiko eingegangen. Wenn er die Nachteile seines Vorpreschens heute selber tragen muss, ist dies nicht rechtsverletzend (E. 3.3). Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:09:54", "Checksum": "2e3ecda69f5297283145a09024f5ea0c"}