{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-08-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00661_2010-08-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209920&W10_KEY=13823272&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dbc363ea3d346b0a70ade33ff125e78b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00661"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.08.2010  VB.2009.00661"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.08.2010  VB.2009.00661"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.08.2010  VB.2009.00661"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Konzession / Befehl | Entfernung einer Tankanlage im \u00f6ffentlichen Grund. Liegt \u00fcber den R\u00fcckbau keine Vereinbarung vor, so ist dar\u00fcber nach dem bei Beendigung der Konzession geltenden Recht zu urteilen. Das vom Stadtrat erlassene Sondergebrauchsreglement verlangt bei Beendigung des Bewilligungsverh\u00e4ltnisses, dass der \u00f6ffentliche Grund wieder in den Zustand versetzt wird, in welchem er angetreten wurde. Dieses Reglement d\u00fcrfte f\u00fcr sich allein keine hinreichende gesetzliche Grundlage f\u00fcr die R\u00fcckbauverpflichtung darstellen. Vielmehr stellt es wie Ziffer 1.13 der Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr Konzessionen f\u00fcr Benzin und Heiz\u00f6ltanks lediglich das Bestehen einer solchen Verpflichtung klar, welche sich zwangsl\u00e4ufig daraus ergibt, dass mit Ablauf der Konzession der Konzession\u00e4r \u00fcber keine Berechtigung zum Belassen der Anlage im \u00f6ffentlichen Grund mehr verf\u00fcgt (E. 2.7). Die streitbetroffene Tankanlage ist im Kataster der belasteten Standorte eingetragen und muss gem\u00e4ss Eintrag bei einer Zustands\u00e4nderung untersucht werden, weshalb der von der Beschwerdegegnerin angeordnete R\u00fcckbau eine Voruntersuchung im Sinn von Art. 7 der Altlasten-Verordnung voraussetzt und gem\u00e4ss Art. 25a RPG mit der Anordnung dieser Untersuchung koordiniert werden muss (E. 3.1). Zwischen Anordnung von R\u00fcckbau und Voruntersuchung besteht ein enger sachlicher Zusammenhang, welcher die Koordination zwingend erfordert (E. 3.2). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung zu neuem Entscheid \u00fcber die Beseitigung und Wiederherstellung in Koordination mit der Voruntersuchung im Sinn von Art. 7 AltlV."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:02:12", "Checksum": "8401fcac765de2ec81083dec54cd01c0"}