{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-05-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00668_2010-05-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209712&W10_KEY=13823273&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e32a19788058ca3917cc71051222c67e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00668"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.05.2010  VB.2009.00668"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.05.2010  VB.2009.00668"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.05.2010  VB.2009.00668"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Reinigung \u00f6ffentlicher Parkanlagen: Zul\u00e4ssigkeit von Pauschalangeboten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist ein Pauschal- bzw. Globalpreisangebot als Variante bei fehlender Vergleichbarkeit mit einem Einheitspreisangebot und angesichts von Missbrauchsm\u00f6glichkeiten nicht zu ber\u00fccksichtigen (E. 7.3). Vorliegend wurde die M\u00f6glichkeit zur Einreichung von Pauschalangeboten in den Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und es wurden damit auch keine Rahmenbedingungen f\u00fcr die Vergleichbarkeit zur Amtsvariante gesetzt (E. 7.4). Hingegen verlangen die Ausschreibungsunterlagen, dass allf\u00e4llige Alternativangebote so detailliert sein m\u00fcssen, dass sie ohne R\u00fcckfrage bei den Anbietern nachvollzogen werden k\u00f6nnen. Die Mitbeteiligte legt in ihren Alternativangeboten aber in keiner Weise dar, inwiefern diese vom Grundangebot abweichen. Sie f\u00fchrt nur aus, was sie zus\u00e4tzlich anbietet. Damit wird aber nicht erkl\u00e4rt, weshalb die Alternativen rund einen Drittel g\u00fcnstiger sind als das Grundangebot (E. 7.4).  Das Konzept der Alternativangebote ist daher nicht nachvollziehbar. Insbesondere lassen sich die offerierten Pauschalpreisangebote nicht mit dem in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Einheitspreisangebot vergleichen. Die Alternativangebote h\u00e4tten somit aus dem Verfahren ausgeschlossen werden m\u00fcssen (E. 7.7) Gutheissung und R\u00fcckweisung zu neuem Entscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:01:11", "Checksum": "b18c2bc7643974ad7d1a8ce9ae7c974e"}