{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-05-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00704_2010-05-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209717&W10_KEY=13823273&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "496c218612814d0b8b4075ee8cdd3097"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00704"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.05.2010  VB.2009.00704"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.05.2010  VB.2009.00704"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.05.2010  VB.2009.00704"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Baumeisterarbeiten: Bandbreite bei der Preisbewertung; R\u00fcckweisung zur Neubewertung der Angebote bei bestehendem sch\u00fctzenswerten Interesse an der Aufhebung des Zuschlags. Beim Preiskriterium ist nur die tats\u00e4chlich in Frage kommende Bandbreite m\u00f6glicher Werte zu ber\u00fccksichtigen. Welche Bandbreite bei den Angebotspreisen realistischerweise erwartet werden kann, ist von der in Frage stehenden Beschaffung abh\u00e4ngig. So ist bei einfachen Bauarbeiten in der Regel mit einer geringeren Preisspanne zu rechnen als bei technisch anspruchsvollen Konstruktionen bzw. Dienstleistungen (E. 4). F\u00fcr die ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten erscheint eine Preisspanne von 100 % ungew\u00f6hnlich hoch; \u00fcblich sind Preisspannen von 30 % bis 50 %. Zwar bringen Auftr\u00e4ge der ausgeschriebenen Gr\u00f6ssenordnung regelm\u00e4ssig einen gewissen Koordinations- und Planungsaufwand mit sich. Selbst wenn man diesbez\u00fcglich mit der Beschwerdegegnerin von relativ hohen Anforderungen ausgehen wollte, w\u00fcrde dem mit einer vergleichsweise ebenfalls hohen Preisspanne von 50 % jedenfalls ausreichend Rechnung getragen (E. 4.2).  Aufgrund der teilweisen Begr\u00fcndetheit ihrer R\u00fcgen kann die Beschwerdef\u00fchrerin die Mitbeteiligte in der Gesamtbewertung \u00fcberholen, doch l\u00e4ge sie nach wie vor rund 10 Punkte hinter der Anbieterin mit dem preislich tiefsten Angebot zur\u00fcck. Bei dieser Konstellation k\u00e4me das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin nach wie vor nicht zum Zug. Daraus kann indessen nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass ihr ein sch\u00fctzenswertes Interesse an der Aufhebung des Zuschlags fehle. Zum einen ist nicht bekannt, ob die Anbieterin mit dem preislich tiefsten Angebot heute noch am Auftrag interessiert ist; trifft das nicht zu, kommt das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin an die erste Stelle zu liegen. Zum andern war das Angebot jener Anbieterin auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, und die Beschwerdef\u00fchrerin hatte daher keine Gelegenheit, sich zu allf\u00e4lligen M\u00e4ngeln desselben zu \u00e4ussern. Die Sache istdaher an die Vergabebeh\u00f6rde zur Vornahme einer neuen Bewertung zur\u00fcckzuweisen (E. 9).\r\rGutheissung und R\u00fcckweisung zu neuem Entscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:01:14", "Checksum": "86bbe6d96fa636b0e79065fe3f67ed65"}