{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.04.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00006_21-04-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209603&W10_KEY=4467123&nTrefferzeile=33&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1a75657d527437c9b527ebf18e5f566c"}, "Num": [" VB.2010.00006"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.21.0  VB.2010.00006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.21.0  VB.2010.00006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.21.0  VB.2010.00006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung\r\r | Beschwerdebegr\u00fcndung; Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft In der Beschwerdebegr\u00fcndung muss dargelegt werden, inwiefern der angefochtene Entscheid an einem Rechtsmangel leidet. Daran mangelt es, wenn die Beschwerde wortw\u00f6rtlich der Rekursschrift entspricht. In diesem Fall ist auf die entsprechenden Wiederholungen nicht weiter einzugehen (E. 2). Vorliegend wurde die eheliche Gemeinschaft nach rund 2,5 Jahren aufgegeben. Nachdem der Bf erfahren hatte, dass ihm das Migrationsamt den weiteren Aufenthalt verweigern wollte, zog er wieder mit seiner Ehefrau zusammen. Nach sechs Monaten trennten sie sich erneut. Aufgrund der zeitlichen Abfolge liegt der Schluss nahe, dass die eheliche Gemeinschaft bloss zum Schein wiederaufgenommen worden ist, um dem Bf ein Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG zu verschaffen. Diese Vermutung wurde durch polizeiliche Abkl\u00e4rungen erh\u00e4rtet (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:31:53", "Checksum": "739ff70934f1316dcaa1512b19a5bf55"}