{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.11.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00107_17-11-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210228&W10_KEY=4467121&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bcf193ef3ea8bf2c8eb13ada265cb1fe"}, "Num": [" VB.2010.00107"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.17.1  VB.2010.00107"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.17.1  VB.2010.00107"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.17.1  VB.2010.00107"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr den Teilabbruch und den Neubau eines Einfamilienhauses: Strassenm\u00e4ssige Erschliessung, Messweise f\u00fcr die Geb\u00e4udeh\u00f6he. Da die Bausubstanz im Wesentlichen ausgetauscht werden soll, ist das Bauvorhaben als Neubau einzustufen, was ein baureifes Grundst\u00fcck voraussetzt (E. 4.2). Der Entscheid des Gemeinderats, gest\u00fctzt auf \u00a7 360 Abs. 3 PBG von den Anforderungen an einen Zufahrtsweg abzuweichen und auf das Erfordernis der Bankette zu verzichten, erweist sich als vertretbar (E. 6).  Selbst wenn der bereits teilweise erstellte Kehrplatz nicht schon mit der Stammbaubewilligung als rechtskr\u00e4ftig bewilligt anzusehen w\u00e4re, k\u00f6nnte die Beschwerdef\u00fchrerin aus der Nichtzustellung des bewilligten Umgebungsplans nichts f\u00fcr sich ableiten, da sie im Wissen um die Bauausf\u00fchrung nicht rechtzeitig deren Zustellung verlangt hat (E. 7.3). Durch das servitutarisch festgelegte Mitben\u00fctzungsrecht der \u00f6ffentlichen Dienste und Zubringer ist der betreffende Kehrplatz rechtlich gesichert (E. 7.4).  F\u00fcr die Bemessung der Geb\u00e4udeh\u00f6he ist auch an den Ecken die Traufansicht massgebend (E. 8.2). Das geplante Einfamilienhaus h\u00e4lt die zul\u00e4ssige Geb\u00e4udeh\u00f6he auch hinsichtlich des - durch Interpolation der Baubeh\u00f6rde festgestellten - urspr\u00fcnglichen Terrainverlaufs ein (E. 8.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:32:58", "Checksum": "28b2b655372de512397759504a12ee78"}