{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-06-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00160_2010-06-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209764&W10_KEY=13823273&nTrefferzeile=20&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a6b2bb56d91e1e8398d43e7827957dc9"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00160"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.06.2010  VB.2010.00160"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.06.2010  VB.2010.00160"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.06.2010  VB.2010.00160"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | Fristerstreckungsgesuch f\u00fcr Kautionsleistung und Aussichtslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege Ein Fristerstreckungsgesuch hemmt den Ablauf einer beh\u00f6rdlichen Frist auch dann, wenn diese bereits zuvor als nicht mehr erstreckbar erkl\u00e4rt wurde und die angef\u00fchrten Gr\u00fcnde f\u00fcr eine weitere Verl\u00e4ngerung schwer wiegen bzw. ernsthaft in Betracht kommen, sich mithin als nicht tr\u00f6lerisch oder rechtsmissbr\u00e4uchlich erweisen; ausser im letzteren Fall gilt es bei Gesuchsabweisung eine kurze Nachfrist anzusetzen, um die Vornahme der fristgebundenen Rechtshandlung zu erm\u00f6glichen (E. 2.1). Ersucht ein Kautionsbelasteter w\u00e4hrend laufender Zahlungsfrist um Aufhebung der Vorschusspflicht bzw. unentgeltliche Rechtspflege, muss ihm bei abschl\u00e4gigem Entscheid dar\u00fcber grunds\u00e4tzlich eine kurze Nachfrist zur Sicherheitsleistung gew\u00e4hrt werden; hierauf l\u00e4sst sich verzichten, wenn das Gesuch rechtsmissbr\u00e4uchlich erscheint, namentlich weil dessen Aussichtslosigkeit f\u00fcr den Petenten von vornherein ersichtlich war (E. 2.2). Vorliegend wurden keine schwerwiegenden oder ernsthaft in Betracht fallenden Gr\u00fcnde f\u00fcr die Fristerstreckung geltend gemacht. Die bloss behauptete Mittellosigkeit wurde nicht substantiiert, weshalb der anwaltlich vertretene Beschwerdef\u00fchrer die Aussichtslosigkeit eines solchen Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege vorab h\u00e4tte erkennen m\u00fcssen. Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege, Nichteintreten"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:01:38", "Checksum": "b717956fa7967f090081d5fb15d9ec27"}