{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-07-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00165_2010-07-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209833&W10_KEY=13823272&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "df62c54ca5d3e6962a3dd305678b66df"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2010.00165"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.07.2010  VB.2010.00165"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.07.2010  VB.2010.00165"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.07.2010  VB.2010.00165"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kosten f\u00fcr ausserfamili\u00e4re Platzierung | Anfechtbarkeit von Zwischenverf\u00fcgungen / Koordinationspflicht  [Die Beschwerdef\u00fchrerin stellte sowohl der Bildungsdirektion als auch der Sicherheitsdirektion, aber gest\u00fctzt auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, ein Gesuch um Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr eine ausserkantonale Fremdplatzierung. Gegen die Verf\u00fcgung der Bildungsdirektion liess die Beschwerdef\u00fchrerin Rekurs erheben. Der Regierungsrat sistierte vorerst das Verfahren bis zum Entscheid der Sicherheitsdirektion, hob in der Folge die Sistierung jedoch wieder auf. Die Sicherheitsdirektion sistierte ihrerseits das Verfahren bis zum Entscheid des Regierungsrats \u00fcber die Sache.]  Koordinationsbedarf ist immer dann gegeben, wenn verschiedene materiellrechtliche Vorschriften anzuwenden sind und zwischen diesen ein derart enger Sachzusammenhang besteht, dass sie nicht getrennt und unabh\u00e4ngig voneinander angewendet werden d\u00fcrfen (E. 3.2). Angesichts der unterschiedlichen Auffassungen - insbesondere der Bildungsdirektion bzw. der Sicherheitsdirektion - \u00fcber die rechtliche Qualifikation der Mindestversorgertaxe im innerkantonalen Bereich kann ein gewisser Koordinationsbedarf nicht verneint werden. Das Koordinationsziel wird jedoch dadurch erreicht, dass die Sicherheitsdirektion ihr Verfahren sistiert hat und der Regierungsrat im Rahmen des Rekursverfahrens auch \u00fcber die Frage wird entscheiden m\u00fcssen, ob die Mindestversorgertaxe in Kanton Z\u00fcrich als Staatsbeitrag oder als wirtschaftliche Hilfe zu qualifizieren ist. Da sich zudem die untere Instanz in der Regel an der Rechtsprechung der h\u00f6heren ausrichtet, kann die Gefahr von sich widersprechenden und sachlich unhaltbaren Entscheiden mit gen\u00fcgender Bestimmtheit ausgeschlossen werden. Insofern entstehen der Beschwerdef\u00fchrerin auf Grund der Aufhebung der Sistierung keine erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Nachteile (E. 3.7). Nichteintreten"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:51:53", "Checksum": "7b80b0f823f947956485afb83b1627cb"}