{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.11.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00295_03-11-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210137&W10_KEY=4467121&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "72ffc22aa3faae2128d254613f1db5c1"}, "Num": [" VB.2010.00295"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.03.1  VB.2010.00295"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.03.1  VB.2010.00295"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.03.1  VB.2010.00295"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Neuverpachtung Fischereirevier f\u00fcr die Pachtperiode 2010-2018 | Neuverpachtung eines Fischereireviers \u00c4nderung des Verfahrensrechts (E. 1.1); Zust\u00e4ndigkeit (E. 1.2); Anfechtbarkeit eines Zuschlags bez\u00fcglich Fischereiverpachtung (E. 1.3); Beschwer (1.4). Auf die Beschwerde ist einzutreten (E. 1.5). Die Mitbeteiligten reichten Vollmachten nach bzw. erteilten solche auch stillschweigend, weshalb es ihre Eingabe zu ber\u00fccksichtigen gilt (E. 2). Der Zuschlag erfolgte nicht nur an Bewerber, sondern auch an (Vereins-)Vertreter eines Bewerbers (E. 3.1) und insoweit widerrechtlich (E. 3.2). Die Verpachtung an einen einzelnen Verein ist unzul\u00e4ssig, weil die Vergabe an drei bis f\u00fcnf P\u00e4chter h\u00e4tte erfolgen m\u00fcssen (E. 3.3.). Die Sache ist zur Neuausschreibung zur\u00fcckzuweisen (E. 3.4), weshalb auch \u00fcber die weiteren R\u00fcgen zu befinden ist (E. 3.5). Der Wortlaut des Gesetzes schliesst die Verpachtung der Fischereireviere an Vereine nicht aus (E. 4.1.1), jedoch ging der Gesetzgeber offensichtlich nicht davon aus (E. 4.1.2). Deshalb erg\u00e4ben sich bei Zulassung von Vereinen Probleme bez\u00fcglich des Kriteriums Ortsans\u00e4ssigkeit (E. 4.2.1) und der Anrechenbarkeit von Jugendarbeit, bei Versteigerung in Konkurrenz mit nat\u00fcrlichen Personen sogar hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebots (E. 4.2.2.), wie auch betreffend die Handhabung der zul\u00e4ssigen P\u00e4chterzahl (E. 4.2.3). Unter dem geltenden Recht erscheint daher die Zulassung von Vereinen zur Pacht nicht praktikabel (E. 4.3), weshalb es den Zuschlag selbst dann aufzuheben g\u00e4lte, wenn sich all jene beworben h\u00e4tten, an welche der Zuschlag gegangen ist (E. 4.4). Die Beschwerdef\u00fchrer betrachten das Kriterium der Jugendarbeit f\u00fcr die Verpachtung als sachfremd (E. 5.1). Bei der Vergabe von Fischereirevieren ist massgebend, dass deren Hege und Pflege sichergestellt wird (E. 5.2). Als Vergabekriterium taugt grunds\u00e4tzlich auch die geleistete Jugendarbeit (E. 5.3). Die Steigerungs- und Pachtbedingungen, in welchen die Zuschlagskriterien geregelt werden, stellen eine (generell-konkrete) Allgemeinverf\u00fcgung dar. Siesind bei jeder Verpachtungsrunde, also alle acht Jahre, neu zu verfassen. Im Vertrauen auf die Bedingungen fr\u00fcherer Jahre bzw. eine Praxis sind die Beschwerdef\u00fchrer nicht zu sch\u00fctzen (E. 5.4). Auf die Jugendarbeit der letzten vier Jahre abzustellen, ist zul\u00e4ssig, da sich hierin ein Leistungsausweis erblicken l\u00e4sst (E. 5.5). Zu ber\u00fccksichtigen ist, ob ein Revier f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Gruppenanl\u00e4ssen geeignet ist (E. 5.6). Es ist nicht nachgewiesen, dass die Bedingungen nicht allen gleichzeitig bekannt gegeben wurden (E. 5.7). Zu regeln ist die rechnerische Erfassung von Nichtbewertetem (E. 5.8). Kosten (E. 6.); Rechtsmittel (E. 7).\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde. Zur\u00fcckweisung an die erste Instanz zur Neuausschreibung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:32:47", "Checksum": "3d329aa1e05910fc608db304f2af1ab0"}