{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.11.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00312_03-11-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210148&W10_KEY=4467121&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fd25a1a2a6e142832bd5a3c7501710d5"}, "Num": [" VB.2010.00312"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.03.1  VB.2010.00312"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.03.1  VB.2010.00312"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.03.1  VB.2010.00312"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bewilligung f\u00fcr die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Bereich von Schutzobjekten. Anforderungen an die Beschwerdebegr\u00fcndung (E. 1). Die Schutzanliegen des Bundesinventars der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und des kantonalen Ortsbildinventars sind nicht direkt anwendbar. Die Anordnung von Schutzmassnahmen kann - wie im vorliegenden Fall - durch verwaltungsrechtlichen Vertrag erfolgen (E. 4.1). Der Grundsatz der Einheit des baurechtlichen Entscheids wurde nicht verletzt: Da die Wiederherstellung des betroffenen gesch\u00fctzten Gartens hinreichend ersichtlich und gesichert ist, betrifft die vorbehaltene detaillierte Umgebungsgestaltung eine Frage von untergeordneter Bedeutung (E. 5.2 und 5.3). Vorliegend haben sich die Bewilligungsbeh\u00f6rden eingehend mit dem Projekt befasst und sind zur \u00dcberzeugung gelangt, das Bauvorhaben sei hinsichtlich seiner Gestaltung und Einordnung nicht zu beanstanden (E. 6.2). Es ist nicht ersichtlich, inwiefern der dabei bestehende Ermessensspielraum pflichtwidrig gehandhabt worden w\u00e4re. Insbesondere kann einem Neubau die geforderte Einordnung nicht allein wegen seiner zeitgen\u00f6ssischen Architektur, die zur umliegenden \u00dcberbauung einen neuen Akzent setzt, abgesprochen werden (E. 6.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:32:49", "Checksum": "1e126d31d44033cd41f00f3bf1a4c118"}