{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-01-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00352_2011-01-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210381&W10_KEY=13823270&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "73e8aacab73c559146dd16d82f68d16f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00352"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.01.2011  VB.2010.00352"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.01.2011  VB.2010.00352"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.01.2011  VB.2010.00352"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gew\u00e4sserschutz | Anordnung zur Einreichung eines Lagerkonzepts f\u00fcr gef\u00e4hrliche Stoffe; Verpflichtung zur Errichtung einer Auffangwanne f\u00fcr Isopropanol und zum Vorsehen eines L\u00f6schwasserr\u00fcckhalts. Das AWEL hat von der Beschwerdef\u00fchrerin ein Lagerkonzept verlangt, das n\u00e4heren Aufschluss \u00fcber das Gef\u00e4hrdungspotenzial der gelagerten Stoffe geben soll. Weil sich der Betrieb der Beschwerdef\u00fchrerin in einer Gew\u00e4sserschutzzone befindet und verschiedene wassergef\u00e4hrdende Chemikalien verarbeitet, erscheint das Schadenspotenzial als bedeutend. An der Vermeidung von Unf\u00e4llen, die zu einer Gew\u00e4sserverschmutzung f\u00fchren, besteht ein qualifiziertes \u00f6ffentliches Interesse. Demgegen\u00fcber erscheint das Anliegen der Beschwerdef\u00fchrerin, kein Lagerkonzept ausarbeiten zu m\u00fcssen, als eher gering. Die Baudirektion hat daher die Verpflichtung zur Einreichung eines Lagerkonzepts zu Recht best\u00e4tigt (E. 5.3). In der Gew\u00e4sserschutzzone ist das Gef\u00e4hrdungspotential durch Isopropanol als hoch einzustufen. Zudem ist dieser Stoff leicht entz\u00fcndlich. Es ist daher sinnvoll und jedenfalls nicht rechtsverletzend, wenn die Baudirektion die Verpflichtung zur Schaffung einer Auffangwanne best\u00e4tigt hat (E. 5.3). Nicht nur neue, sondern auch bestehende Anlagen m\u00fcssen dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik gen\u00fcgen. Bestehende Anlagen sind n\u00f6tigenfalls zu sanieren. Zudem gibt es gute Gr\u00fcnde, weshalb das AWEL zur R\u00fcckhaltung des L\u00f6schwassers auf eigens zu diesem Zweck vorgesehene handels\u00fcbliche Barrieren beharrt. Bei diesen ist im Gegensatz zu den bisherigen Stellbrettern sichergestellt, dass sie dicht sind und schnell und einfach eingesetzt werden k\u00f6nnen. Insbesondere entfallen die zeitraubende Befestigung mittels Schraubzwingen und das Risiko, dass die Feuerwehr die separat aufbewahrten Schraubzwingen in einer hektischen Brandsituation erst suchen m\u00fcsste. Die von der Vorinstanz angef\u00fchrten Gr\u00fcnde erweisen sich demgem\u00e4ss als vertretbar, zumal die f\u00fcr die Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten nicht als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigerscheinen (E. 6.3).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:05:22", "Checksum": "4b629f5defab91651c6fd160f7ba6fee"}