{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-10-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00379_2010-10-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210077&W10_KEY=13823272&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a535a79fca17e8b6b47032afbeba7be8"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00379"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.10.2010  VB.2010.00379"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.10.2010  VB.2010.00379"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.10.2010  VB.2010.00379"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Einstellung und R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe Zur Beurteilung der aufsichtsrechtlichen R\u00fcge der unkorrekten Aktenf\u00fchrung durch die Sozialbeh\u00f6rde ist das Verwaltungsgericht nicht zust\u00e4ndig; in diesem Umfang ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (E. 1.2). Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und der Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 2). Angesichts der Abmeldung des Beschwerdef\u00fchrers nach Brasilien ist die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe mangels Unterst\u00fctzungswohnsitzes in der Schweiz nicht zu beanstanden (E. 3.2). Die Auflagen betreffend Einreichung verschiedener Unterlagen vor einer allf\u00e4lligen Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Unterst\u00fctzung sind nicht anfechtbar (E. 3.3). Rechtsgrundlagen der Mitwirkungspflicht des Hilfeempf\u00e4ngers und der R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe (E. 4.1). Mit dem Bezirksrat kann dem Beschwerdef\u00fchrer bez\u00fcglich des von Anfang an angegebenen Fahrzeugwerts kein unrechtm\u00e4ssiger Bezug wirtschaftlicher Hilfe vorgeworfen werden (E. 5.1), im Umfang des Werts des nicht deklarierten Liegenschaftsbesitzes hingegen schon (E. 5.2). Der Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tte umfassend und genau \u00fcber seine finanziellen Verh\u00e4ltnisse informieren m\u00fcssen. Es war nicht Aufgabe der Sozialbeh\u00f6rde, seine gesamten Kontoverbindungen ausfindig zu machen und s\u00e4mtlichen m\u00f6glichen Hinweisen nachzugehen (E. 6). Der Beschwerdef\u00fchrer deklarierte einzelne Gutschriften auf Bankkonti und ganze Bankkonti nicht. Im Umfang von Fr. 18'544.75 bezog er daher unrechtm\u00e4ssig wirtschaftliche Hilfe, die von ihm zur\u00fcckgefordert werden kann (E. 6.1-6.5). Abweisung der Gesuche um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung und Rechtsvertretung (E. 7.2). Abweisung der Beschwerde soweit Eintreten"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:03:36", "Checksum": "01e47bea3a960d9d27fbe2525ee2f75e"}