{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-10-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00398_2010-10-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210067&W10_KEY=13823272&nTrefferzeile=26&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5e4d4f5a818b00b7756f25434429430f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00398"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.10.2010  VB.2010.00398"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.10.2010  VB.2010.00398"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.10.2010  VB.2010.00398"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung / Kantonswechsel | Erfolgte die Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung gest\u00fctzt auf eine Zulassungsbestimmung f\u00fcr einen bestimmten Aufenthaltszweck, so ist bei einer \u00c4nderung dieses Zwecks - auch wenn mit einem Kantonswechsel verbunden - eine neue Bewilligung erforderlich (E. 2.2). Eine erfolgreiche Integration ist zusammen mit der dreij\u00e4hrigen Ehegemeinschaft in der Schweiz Voraussetzung f\u00fcr einen Anspruch nach lit. a von Art. 50 Abs. 1 AuG. Daher kann die erw\u00e4hnte Integration nicht bereits ausreichen, um einen schwerwiegenden H\u00e4rtefall nach lit. b zu begr\u00fcnden, wenn es im \u00dcbrigen an der dreij\u00e4hrigen Ehegemeinschaft fehlt. Die gesellschaftlich-wirtschaftliche Wiedereingliederung in Weissrussland erscheint nicht als stark gef\u00e4hrdet (E. 3.2.3). Es ist nicht rechtsverletzend, wenn einer ausl\u00e4ndischen Person, welche sich aufgrund der Zulassung zu einer Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz befindet, keine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, wenn einzig eine w\u00e4hrend der Dauer des Studiums erfolgte, normale Integration f\u00fcr die Erteilung spricht (E. 4.3)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:03:21", "Checksum": "92336d34b22f102e6e0a6acf5eac484a"}