{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-01-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00435_2011-01-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210453&W10_KEY=13823270&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0e985a580c4e9f034186350f57f80bef"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00435"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.01.2011  VB.2010.00435"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.01.2011  VB.2010.00435"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.01.2011  VB.2010.00435"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Denkmalschutz | Genehmigung des Unterschutzstellungsvertrags betreffend die zum \"Glockenhof\" geh\u00f6rende St. Annakapelle: Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des vereinbarten Schutzumfangs. [Die Beschwerde wendet sich gegen die im Unterschutzstellungsvertrag vorgesehene M\u00f6glichkeit, einen Zwischenboden einzubauen und die drei Erdgeschossfenster zu T\u00fcren bzw. Schaufenstern zu verl\u00e4ngern.] Bei einer Teilunterschutzstellung ist darauf zu achten, dass der Denkmalwert des Ganzen durch den Wegfall einzelner nicht gesch\u00fctzter Teile im Innern nicht infrage gestellt wird (E. 4.1). Aufgrund verschiedener Renovationen und Umbauten ist die originale Innenausstattung fast vollst\u00e4ndig verloren gegangen. Die enge Verbindung von Architektur, Kunsthandwerk und k\u00fcnstlerischem Schmuck zum Gesamtkunstwerk, die den Heimatstil auszeichnet, ist deshalb bei der St. Annakapelle nur noch beschr\u00e4nkt erlebbar (E. 4.1.1 und 4.1.5). Neben der architektonischen ist auch der besonderen sozialgeschichtlichen Bedeutung der Kapelle Rechnung zu tragen. Die Teilunterschutzstellung soll die kirchliche Nutzung, wenigstens im Obergeschoss erhalten werden k\u00f6nnen (E. 4.1.6). Da in absehbarer Zeit eine ad\u00e4quate sakrale Nutzung des gesamten Geb\u00e4udes nicht mehr stattfinden kann und das Erhaltungsinteresse durch die am Schutzobjekt bereits vorgenommenen Ver\u00e4nderungen relativiert wird, kann der Eigent\u00fcmerschaft eine integrale Erhaltung des Schutzobjekts, welche eine den ver\u00e4nderten Bed\u00fcrfnissen angepasste Nutzung weitgehend verunm\u00f6glichen w\u00fcrde, nicht zugemutet werden (E. 4.2.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:05:38", "Checksum": "7a6ed09ffbb517fa44e2d9902f42ff4d"}