{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.10.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00438_28-10-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210153&W10_KEY=4467121&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "37a3a9113859b993f2d05a2ddf23ebe8"}, "Num": [" VB.2010.00438"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.28.1  VB.2010.00438"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.28.1  VB.2010.00438"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.28.1  VB.2010.00438"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostenverteilung | Pr\u00fcfung der Kostentragung eines ABC-Einsatzes. Rechtsgrundlagen betreffend Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 2.3). Dem Beschwerdef\u00fchrer mussten aufgrund der ihm vor Verf\u00fcgungserlass bereits zugestellten Belege die Gr\u00f6ssenordnung des Einsatzes und die daraus resultierenden Kosten ungef\u00e4hr bekannt sein. Die Vorinstanz, der volle Kognition zukommt, durfte somit eine nicht allzu schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs annehmen und diese durch Gew\u00e4hrung der Akteneinsicht und Stellungnahme im Rekursverfahren als geheilt erachten (E. 2.4). Dem anwaltlich vertretenen Beschwerdef\u00fchrer war es aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen im vorinstanzlichen Verfahren m\u00f6glich, den Entscheid des Beschwerdegegners sachgerecht anzufechten (E. 2.5), weshalb nicht ersichtlich ist, inwiefern die Vorinstanz seinen Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt haben soll (E. 2.6). Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Kostentragung bei ABC-Ereignissen (E. 3.2). Durch sein fahrl\u00e4ssiges Tun gilt der Beschwerdef\u00fchrer als Verhaltensst\u00f6rer im Sinn des Gew\u00e4sserschutzgesetzes, weshalb ihm die Kosten des besagten Einsatzes grunds\u00e4tzlich zu \u00fcberbinden sind. Keine andere Kostentragungsregelung ergibt sich aus dem kantonalen Gesetz \u00fcber die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (E. 3.3). Da aufgrund des ins Wasser gepumpten Diesel-Bilgenwasser-Gemischs bereits eine Verschmutzung vorlag, erweist sich Art. 54 GSchG vorliegend ohne Weiteres als anwendbar (E. 3.4.2). Der streitbetroffene Einsatz der Schadendienste zur Behebung der Gew\u00e4sserverschmutzung ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.4-8). Da die H\u00f6he der auferlegten Kosten sodann den tats\u00e4chlich get\u00e4tigten Leistungen der Einsatzkr\u00e4fte entspricht, besteht vorliegend auch keine Verletzung des \u00c4quivalenzprinzips (E. 4.8). F\u00fcr die Bemessung der Ersatzpflicht nach Art. 59 USG kann eine allf\u00e4llige Notlage des haftpflichtigen Verursachers relevant sein, was f\u00fcr die hier infrage stehende Ersatzpflicht nach Art. 54 GSchG analog gilt (E. 5.2). Infolge der unklarenEinkommens- und Verm\u00f6genslage des Beschwerdef\u00fchrers und da den Verwaltungsbeh\u00f6rden in der vorliegenden Angelegenheit ein erhebliches Ermessen zukommt, die Kognition des Verwaltungsgerichts allerdings auf die Pr\u00fcfung von Rechtsverletzungen beschr\u00e4nkt ist, rechtfertigt sich eine R\u00fcckweisung an die Vorinstanz, dies einzig zwecks Sachverhaltsermittlung und zum Entscheid \u00fcber das Vorliegen eines H\u00e4rtefalls (E. 5.3). \r\rTeilweise Gutheissung.\r\rAuferlegung der Gerichtskosten an den Beschwerdef\u00fchrer (E. 6)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:32:46", "Checksum": "9a09884d2490619fb2be6ea38c0ac833"}