{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.01.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00440_26-01-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210420&W10_KEY=4467120&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "beb7620a9f31cb156f22749ffe7033a6"}, "Num": [" VB.2010.00440"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.26.0  VB.2010.00440"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.26.0  VB.2010.00440"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.26.0  VB.2010.00440"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung. Areal\u00fcberbauung. Erschliessung. Die sogenannte Nebenfahrbahn der Areal\u00fcberbauung ist vorliegend von ihrer Verkehrsbedeutung her als Zufahrtsstrasse zu qualifizieren, die zus\u00e4tzlich als regionale Rad- und Fusswegverbindung dient. Diese m\u00fcndet in den Einfahrtsbereich an der Quartierstrasse, der neben der Zu- und Wegfahrt in die Tiefgarage auch die Zufahrt f\u00fcr die Warenanlieferung umfasst. Unter anderem aufgrund der Nebenbestimmungen sind hier zudem mit R\u00fcckw\u00e4rtsfahrman\u00f6ver von Lastwagen zu rechnen. Hinzu kommt, dass dieser Einfahrtsbereich Teil eines platzartigen Fussg\u00e4ngerbereichs bildet, auf dem wegen der in unmittelbarer N\u00e4he gelegenen Bushaltestelle, des Ladens und des Kiosks sowie den Hauseing\u00e4ngen und Durchg\u00e4ngen zum Innenhof mit erheblicher Fussg\u00e4ngerfrequenz zu rechnen ist.  Die geplante Erschliessungsl\u00f6sung widerspricht somit der vom Gesetzgeber angestrebten Trennung von Fussg\u00e4nger- und Fahrverkehr und kann nicht als hinreichend verkehrssicher gew\u00fcrdigt werden (E. 1.5). Bei Areal\u00fcberbauungen sind auch an die Erschliessung erh\u00f6hte Anforderungen zu stellen (E. 1.6). Eine Heilung der M\u00e4ngel mittels Nebenbestimmungen kommt nicht in Betracht (E. 2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:33:13", "Checksum": "888b5045e8091ba84b1045644da6ee41"}