{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-01-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00456_2013-01-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212575&W10_KEY=13823260&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "151321cbdf0fa8711ac847e3c86a5279"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00456"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.01.2013  VB.2010.00456"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.01.2013  VB.2010.00456"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.01.2013  VB.2010.00456"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungsplanung | Abstrakte Normenkontrolle von BZO-Bestimmungen zu Standorten von Mobilfunkanlagen (Baurekurskommission und Regierungsrat haben Bestimmungen einer kommunalen Bau- und Zonenordnung zur Standortwahl von Mobilfunkanlagen aufgehoben bzw. nicht genehmigt. Gegen diese beiden Entscheide f\u00fchrt die betroffene Gemeinde Beschwerde.) Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts f\u00fcr die abstrakte Normenkontrolle; Entscheid in F\u00fcnferbesetzung (E. 1.1). Beschwerdelegitimation der Gemeinde (E. 1.2). R\u00fcckzug der Beschwerde bez\u00fcglich zweier Bestimmungen; in diesem Umfang Abschreibung der Beschwerden als durch R\u00fcckzug erledigt (E. 2). Die Rekurs- und Genehmigungsinstanz haben bei der abstrakten Normenkontrolle einer kommunalen Nutzungsplanung die Planungsautonomie der Gemeinde zu beachten (E. 3). Bundesrechtliche Schranken zur kantonalen oder kommunalen Regelung von Mobilfunkstandorten; zul\u00e4ssig sind z.B. ortsplanerische Bestimmungen, die der Wahrung des Charakters oder der Wohnqualit\u00e4t eines Quartiers dienen (E. 4). \u00a7 49a Abs. 3 PBG bietet eine gen\u00fcgende Erm\u00e4chtigungsgrundlage f\u00fcr kommunale Massnahmen zur Standortsteuerung von Mobilfunkanalagen (E. 5). In der betreffenden Gemeinde bestehen nur wenige kleine Fl\u00e4chen von Zonen erster (Gewerbe- und Industriezonen) und zweiter Priorit\u00e4t (Wohnzonen mit Gewerbeanteil). Die Zonen dritter (Wohnzone mit m\u00e4ssig st\u00f6rendem Gewerbe) und vierter Priorit\u00e4t (Wohnzone mit besonderer Nutzungsanordnung und Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten) sind gr\u00f6sser und im Gemeindegebiet verteilt. Die strittige Regelung erschwert zwar den Bau von Mobilfunkanlagen, gef\u00e4hrdet jedoch nicht eine funktechnisch gute Versorgung der Bauzonen (E. 6.4). F\u00fcr eine kommunale Bestimmung betreffend umfassende Interessenabw\u00e4gung zum Standort einer Mobilfunkanlage l\u00e4sst das kantonale Recht keinen Spielraum (E. 7.1). Die Regelung, dass Mobilfunkanlagen der Quartierversorgung zu dienen haben, ist zul\u00e4ssig (E. 7.2). Auch das Kaskadenmodell mit Ausschlusszonen (Reserve-, Freihalte-, Erholungs-und Kernzone) und Zonen unterschiedlicher Priorit\u00e4t ist nicht zu beanstanden (E. 7.3.1). Der von den Betreibern geforderte Nachweis, dass in den Zonen jeweils h\u00f6herer Priorit\u00e4t keine Standorte zur Verf\u00fcgung stehen, entspricht der vom Bundesgericht gesch\u00fctzten Regelung der Gemeinde Hinwil (E. 7.3.2). Der Anwendungsbereich der Kaskadenordnung ist entsprechend dem Bundesgerichtsentscheid im Fall Hinwil auf visuell wahrnehmbare Anlagen zu beschr\u00e4nken (E. 7.3.3). Die Regelung, wonach die Pr\u00fcfung von Alternativstandorten innerhalb der Zonen mit gleicher Priorit\u00e4t verlangt werden kann, ist unzul\u00e4ssig (E. 7.4).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerden, soweit nicht R\u00fcckzug"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:17:39", "Checksum": "ac04d4aa3458115400a2190daa5c388b"}