{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-03-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00495_2011-03-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210583&W10_KEY=13823269&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "84babc7cdfae07c5f7ac212d0451f2a1"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00495"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.03.2011  VB.2010.00495"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.03.2011  VB.2010.00495"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.03.2011  VB.2010.00495"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "baurechtlicher Vorentscheid | Erweiterung eines G\u00e4rtnereibetriebs in einer Landschaftsschutzzone (Ein seit 1971 bestehender G\u00e4rtnereibetrieb in der Landwirtschaftszone und in einer Landschaftsschutzzone nach kantonaler Schutzverordnung plant eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie der Betriebseinrichtungen und ersucht um einen baurechtlichen Vorentscheid. Die Baudirektion stellte die beantragte Baubewilligung in Aussicht, die Baurekurskommission hob diese auf Rekurs einer Naturschutzorganisation wieder auf.) Der angefochtene Rekursentscheid stellt einen negativen Vorentscheid und damit einen Endentscheid im Sinn von Art. 90 BGG dar. Er ist daher sowohl nach dieser Bestimmung als auch nach \u00a7 324 PBG anfechtbar (E. 1.2). Rechtsgrundlagen der Zonenkonformit\u00e4t in der Landwirtschaftszone und der Bestandesgarantie nach Art. 24c und 37a RPG f\u00fcr zonenwidrig gewordene Bauten (E. 2.1). Voraussetzungen zur Bewilligung von Bauten und Anlagen in der Schutzzone III B. Nach einer besonderen Bestimmung ist der Fortbestand und Unterhalt der bestehenden bodenabh\u00e4ngigen Gartenbaubetriebe gew\u00e4hrleistet (E. 2.2). Die bodenabh\u00e4ngige G\u00e4rtnerei ist als produzierender Gartenbau im Sinn von Art. 16 Abs. 1 lit. a RPG gleich zu behandeln wie ein landwirtschaftliches Gewerbe (E. 3.3.1). Auch aus der Schutzverordnung selbst ergibt sich, dass f\u00fcr bodenabh\u00e4ngige G\u00e4rtnereien wie f\u00fcr Landwirtschaftsbetriebe die allgemeinen Vorschriften f\u00fcr die Schutzzone III B gelten (E. 3.3.2). Die Auslegung der Baurekurskommission, eine Vergr\u00f6sserung der Betriebsanlagen oder Wohngeb\u00e4ude von bestehenden bodenabh\u00e4ngigen Gartenbaubetrieben sei in der Landschaftsschutzzone III B von vornherein unzul\u00e4ssig, h\u00e4lt einer Rechtskontrolle nicht stand (E. 3.3.4). Die besondere Bestimmung schr\u00e4nkt die Bestandesgarantien von Art. 24c bzw. 37a RPG nicht ein (E. 3.4). Das Betriebsleiterwohnhaus ist nicht unentbehrlich f\u00fcr den Betrieb der G\u00e4rtnerei und damit nicht zonenkonform in der Landwirtschaftszone (E. 4.1). Angesichts der \u00fcberwiegenden\u00f6ffentlichen Interessen des Landschaftsschutzes f\u00e4llt die Erweiterung des Wohnhauses unter dem Titel von Art. 24c Abs. 2 oder Art. 37a RPG ausser Betracht. Abweisung der Beschwerde in diesem Umfang (E. 4.3+4.4).\rDie bodenabh\u00e4ngige Pflanzenproduktion ist in der Landwirtschaftszone zonenkonform und die Erweiterung der Betriebseinrichtungen daher grunds\u00e4tzlich bewilligungsf\u00e4hig (E. 5.1). \rDie Einhaltung der Anforderungen des Landschaftsschutzes wurde aber von der Baudirektion nicht gen\u00fcgend gepr\u00fcft und l\u00e4sst sich anhand der Akten nicht \u00fcberpr\u00fcfen (E. 5.2). Auf die Aussteckung wurde zu Unrecht verzichtet (E. 5.3). R\u00fcckweisung an die Baudirektion zur erg\u00e4nzenden Untersuchung und neuen Entscheidung bez\u00fcglich der Frage der Erweiterungsf\u00e4higkeit der Betriebseinrichtungen (E. 5.4).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde und R\u00fcckweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:06:43", "Checksum": "01c02b8653b7dcea12ced79d55ee088c"}