{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-06-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00519_2011-06-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210791&W10_KEY=13823268&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5b41b1b99073e869afeef1fa9bb6a142"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00519"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.06.2011  VB.2010.00519"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.06.2011  VB.2010.00519"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.06.2011  VB.2010.00519"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nachtr\u00e4gliche Baubewilligung im Anzeigeverfahren. Rekursfrist. Umnutzung einer vorschriftswidrigen Baute. Umnutzungsvorhaben k\u00f6nnen aufgrund der beschr\u00e4nkten baulichen Ver\u00e4nderungen meist nicht ohne Weiteres von Anfang an bemerkt werden. Zudem hat der Beschwerdegegner bereits vor Erteilung der Bewilligung bei der Baubeh\u00f6rde wiederholt angefragt, ob eine Bewilligung erteilt worden sei. Unter den vorliegenden Umst\u00e4nden hat der Beschwerdegegner jedenfalls rechtzeitig um Zustellung des baurechtlichen Entscheids ersucht (E. 2.3). Dass die Baute seit der Erstellung ohne entsprechende Bewilligung als Werkstatt genutzt wurde, hat nicht zur Folge, dass diese Nutzung als bewilligt zu gelten hat. Ausgangszustand f\u00fcr die Beurteilung, ob es sich um eine neubau\u00e4hnliche Umgestaltung handelt, ist der Zeitpunkt, in dem die Baute in Widerspruch mit der Rechtsordnung geraten ist (E. 5.2). Die vorliegende Umgestaltung und Umnutzung ist als neubau\u00e4hnlich zu werten (E. 5.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:07:53", "Checksum": "e40f808ea99f32afecf0a43d0acc2df7"}