{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.06.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00614_29-06-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210847&W10_KEY=4467119&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "72ae0fa6cbfae4bc12877f7a3cdc960e"}, "Num": [" VB.2010.00614"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.29.0  VB.2010.00614"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.29.0  VB.2010.00614"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.29.0  VB.2010.00614"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Denkmalschutz | Unterschutzstellung einer Scheune samt Umgebung: Frage, ob das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip eine beschr\u00e4nke Umnutzung des Geb\u00e4udes unter Erhalt der wichtigen Zeugenelementen verlangt, wie die Vorinstanz entschieden hat. Legitimation der Gemeinde zur Anfechtung eines R\u00fcckweisungsentscheids (E. 1.1 f.). Parteiwechsel bei Ver\u00e4usserung des betroffenen Grundst\u00fccks. Verfahrenseintritt des neuen Grundeigent\u00fcmers (E. 1.3). Der erhebliche Situationswert, vor allem aber der hohe Eigenwert der Scheune als wichtiger zeittypischer Zeuge kann nur dann vollumf\u00e4nglich bewahrt bleiben, wenn die Scheune integral erhalten und weder an der Aussenh\u00fclle noch im Innenraum Ver\u00e4nderungen vorgenommen werden, sei es durch neue \u00d6ffnungen in den Fassaden oder in der Dachfl\u00e4che oder durch neue Einbauten im Innenraum, wie dies mit einer Nutzung zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken der Fall w\u00e4re (E. 6.1). Gem\u00e4ss der geltenden Bau- und Zonenordnung darf in der Scheune weder eine Wohn- noch eine landwirtschaftsfremde Gewerbenutzung eingerichtet werden, weshalb sich diesbez\u00fcglich durch die Schutzmassnahme keine st\u00e4rkeren Eigentumsbeschr\u00e4nkungen als durch die geltende Zonierung ergibt. Hinsichtlich der Nutzungsm\u00f6glichkeiten wird daher die Rechtsposition des privaten Beschwerdegegners durch die Unterschutzstellung nicht st\u00e4rker geschm\u00e4lert, als wenn er die Stallscheune ohne Schutzmassnahme nach den Regeln der Freihaltezone nutzen k\u00f6nnte (E. 6.3) Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:33:57", "Checksum": "442c4c203730e002e9f706c1effa48b6"}