{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-04-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00623_2011-04-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210626&W10_KEY=13823269&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a0d39d9efc8aa7efb850654d49b28832"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00623"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.04.2011  VB.2010.00623"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.04.2011  VB.2010.00623"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.04.2011  VB.2010.00623"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | \u00a7 23 Abs. 2 VRG: Die neuere bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann im Einzelfall einschl\u00e4gig sein, indessen nicht unbesehen auf \u00e4hnliche F\u00e4lle \u00fcbertragen werden. Namentlich darf vorliegend unstreitig davon ausgegangen werden, dass es der Sph\u00e4re der Beschwerdef\u00fchrerin 1 zuzurechnen ist, dass sie sich erst kurz vor Fristablauf noch an einen Rechtsanwalt gewendet hat (E.3.1). Bei der Auslegung von \u00a7 23 Abs. 2 VRG ist davon auszugehen, dass Abs. 1 vorschreibt, ein Rekurs sei mit Antrag und Begr\u00fcndung innert der gesetzlichen Frist einzureichen. Die Bestimmung w\u00fcrde wirkungslos, wenn sich jeder Rekurrent durch eine unbegr\u00fcndete Rekurserhebung \u00fcber die Nachfrist von Abs. 2 eine zus\u00e4tzliche Begr\u00fcndungsfrist erwirken k\u00f6nnte. K\u00fcmmert sich ein Rechtsanwalt nach einer vorsorglichen Rekurseingabe nicht unverz\u00fcglich darum, dass die erforderliche Begr\u00fcndung sofort nachgereicht wird, f\u00fchrt dies faktisch zur verp\u00f6nten Verl\u00e4ngerung der Begr\u00fcndungsfrist. Dies w\u00e4re auch mit der Rechtsgleichheit nach Art. 8 BV unvereinbar und w\u00fcrde \u00fcberdies der Vernachl\u00e4ssigung von Eigenverantwortung einer Partei Vorschub leisten. Daran \u00e4ndert nichts, wenn dies mit einer vorsorglichen Eingabe nicht beabsichtigt war (E.3.2). Vorliegend haben die Akten dem Rechtsvertreter am 2. August 2010 vorgelegen. Wieso die Begr\u00fcndung seiner Rekursantr\u00e4ge, welche im \u00dcbrigen nur knapp drei Seiten umfasst, erst am 1. September 2010 erfolgt ist, ist nicht einzusehen und steht auch im Widerspruch zu seiner Ank\u00fcndigung, die Begr\u00fcndung sofort nach Vorliegen der Akten nachzureichen. Aus den Akten geht im Gegenteil hervor, dass der Rechtsvertreter noch ein Gesuch um Fristerstreckung betreffend die R\u00fccksendung der Akten gestellt hat mit der Begr\u00fcndung, die Beschwerdef\u00fchrerin 1 sei ferienhalber noch abwesend. Insgesamt hat der Rechtsvertreter eine zus\u00e4tzliche Begr\u00fcndungsfrist von \u00fcber 30 Tagen f\u00fcr sich beansprucht, was nicht angeht. Angesichts der Streitsache in materieller Hinsicht - es handelt sich um eine gew\u00f6hnlicheVerh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung - w\u00e4re es ihm ohne Weiteres zumutbar gewesen, die Begr\u00fcndung nach Einsicht in die Akten unverz\u00fcglich, und damit auch innert der \u00fcblichen Nachfrist von zehn Tagen zu verfassen und der Rekursinstanz einzureichen. Da er dies unterlassen hat, ist sein Verhalten sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu sch\u00fctzen, sodass im Ergebnis zu Recht ein Nichteintretensentscheid gef\u00e4llt wurde. Dementsprechend hat der Regierungsrat auch zutreffend ausgef\u00fchrt, es h\u00e4tten vorliegend keine Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Fristwiederherstellung bestanden (E.3.3).\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:07:08", "Checksum": "dfb8e09252fb2fa9ddc92aaedce0b92e"}