{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-12-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00638_2010-12-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210293&W10_KEY=13823270&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c4cbe947a925ef660e16a63ffe7debb6"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00638"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.12.2010  VB.2010.00638"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.12.2010  VB.2010.00638"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.12.2010  VB.2010.00638"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB | Gesuch um bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. G\u00fcnstige Legalprognose als Voraussetzung f\u00fcr eine bedingte Entlassung: Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung (E. 2). Im vorliegenden Fall durften die Strafvollzugsbeh\u00f6rden aufgrund eines Gutachtens von einer mindestens moderaten R\u00fcckfallgefahr des Beschwerdef\u00fchrers ausgehen (E. 3.3). Sie ber\u00fccksichtigten ferner zu Recht, dass die Gef\u00e4hrdung hochwertiger Rechtsg\u00fcter auf dem Spiel steht und dass der Beschwerdef\u00fchrer, dem bisher erst begleitete Urlaube gew\u00e4hrt wurden, noch nicht gen\u00fcgend Vollzugslockerungsschritte durchlaufen hat. Im Rahmen einer Gesamtw\u00fcrdigung wiesen die Vorinstanzen das Entlassungsgesuch auf den Zweidrittelstermin deshalb zu Recht ab (E. 3.4). Das 2007 erstellte Gutachten betreffend Legalprognose ist immer noch aktuell, weshalb nicht zu beanstanden ist, dass die Vorinstanz den Eventualantrag des Beschwerdef\u00fchrers auf Einholung eines neuen Gutachtens abgewiesen hat (E. 4.2). S\u00e4mtliche Begehren des Beschwerdef\u00fchrers waren offensichtlich aussichtslos, so dass die Gesuche um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung und unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung im Rekursverfahren zu Recht abgewiesen wurden (E. 5) und auch im Beschwerdeverfahren abzuweisen sind (E. 6). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:04:48", "Checksum": "998ba049fe0fc35405a0b216a7d5d633"}