{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-04-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00661_2011-04-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210663&W10_KEY=13823269&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "88bb550d7a3ac8d546025b0390e7f1ec"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00661"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.04.2011  VB.2010.00661"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.04.2011  VB.2010.00661"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.04.2011  VB.2010.00661"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Kostengutsprache f\u00fcr den Aufenthalt in einem Haus f\u00fcr gewaltbetroffene Jugendliche. Die Wohnsitzgemeinde des fremdplatzierten M\u00e4dchens ist entgegen der Ansicht der Vorinstanz verpflichtet, f\u00fcr den 41-t\u00e4gigen Aufenthalt in einem Haus f\u00fcr gewaltbetroffene Jugendliche aufzukommen: Der Aufenthalt ist als notwendige Pflege in einem Heim zu qualifizieren, so dass die f\u00fcrsorgepflichtige Gemeinde die damit verbundenen Kosten grunds\u00e4tzlich sicherzustellen hat (E. 4.1). Die Unterst\u00fctzungsgemeinde darf die Zahlung zwar verweigern bzw. reduzieren, wenn sich der Heimaufenthalt als nicht erforderlich erweist oder wenn eine geeignete g\u00fcnstigere Unterbringungsm\u00f6glichkeit besteht. Vorliegend hat die Gemeinde es jedoch unterlassen, den Sachverhalt diesbez\u00fcglich abzukl\u00e4ren und gegebenenfalls kostenreduzierende Schritte - etwa eine Umplatzierung - anzuordnen. Eine allenfalls mangelhafte Kooperationsbereitschaft des Hauses f\u00fcr gewaltbetroffene Jugendliche (versp\u00e4tete Einreichung des Kostengutsprachegesuchs und eines einverlangten Berichts) kann die Unterst\u00fctzungsgemeinde nicht von ihrer Pflicht entbinden, f\u00fcr die Kosten eines notwendigen Heimaufenthaltes aufzukommen (E. 4.2).  Gutheissung (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:07:22", "Checksum": "577e31bc1f5769b4f04fc3958c356c7a"}