{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-01-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2010-00691_2011-01-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210400&W10_KEY=13823270&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "50d4d516c129f8fdee9a79a68babbabd"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2010.00691"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.01.2011  VB.2010.00691"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.01.2011  VB.2010.00691"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.01.2011  VB.2010.00691"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Gew\u00e4hrung einer minimalen Integrationszulage (MIZ). Ein Anspruch auf eine MIZ kann etwa dann bestehen, wenn sich eine Person dadurch um eine Verbesserung ihrer Situation k\u00fcmmert, dass sie eine Therapie oder eine spezialisierte Behandlung in Anspruch nimmt. Die Gew\u00e4hrung der MIZ liegt dabei weitgehend im Ermessen der Sozialbeh\u00f6rde (E. 4.1). Der Beschwerdegegnerin musste klar sein, dass die Beschwerdef\u00fchrerin verschiedene Therapien und \u00e4rztliche Behandlungen in Anspruch nahm. Nach Beendigung der medizinischen Abkl\u00e4rungen durch die IV h\u00e4tte sie der Beschwerdef\u00fchrerin Gelegenheit geben m\u00fcssen, darzulegen, ob die Behandlungen einen Anspruch auf die Zusprechung einer MIZ geben w\u00fcrden (E. 4.2). Der Bezirksrat durfte sich nicht mit der Feststellung gen\u00fcgen, es sei nicht dargetan, dass es sich bei den geltend gemachten Therapien um Bem\u00fchungen im Hinblick auf eine Integration handle. Er h\u00e4tte bei Bedarf weitere Belege von der Beschwerdef\u00fchrerin einfordern m\u00fcssen (E. 4.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin bedurfte keines Anwalts. Die unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung wurde im Rekursverfahren zu Recht verweigert (E. 5.2). Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung; Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung im Beschwerdeverfahren (E. 7). Teilweise Gutheissung der Beschwerde und R\u00fcckweisung der Sache an die Vorinstanz."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:05:39", "Checksum": "f8a10f0c3678f66d6d65cd982055aeb8"}