{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.04.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00021_07-04-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210605&W10_KEY=4467119&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "051c2f8092ba4bd687c6f57404a93b51"}, "Num": [" VB.2011.00021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.07.0  VB.2011.00021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.07.0  VB.2011.00021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.07.0  VB.2011.00021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland | Strittiges Dahinfallen von Auflagen im Rahmen von Bewilligungen bez\u00fcglich Grunderwerb durch Personen im Ausland. Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1.1). Die Sache l\u00e4sst sich als Streitfall \u00fcber die Frage der Bewilligungspflicht verstehen, was die Beschwerdeberechtigung der Beschwerdef\u00fchrerin gem\u00e4ss Art. 20 Abs. 2 lit. c BewG begr\u00fcndet. Da das Dahinfallen von Auflagen in altrechtlichen Bewilligungen von der Notwendigkeit der gleichen Auflagen in neurechtlichen Bewilligungen abh\u00e4ngt, liegt im Streit \u00fcber die Anwendung von Abs. 2 der \u00dcbergangsbestimmungen letzten Endes auch ein Streit \u00fcber die Bewilligung. Damit ist ebenfalls ein zul\u00e4ssiges Anfechtungsobjekt im Sinn von Art. 20 Abs. 2 lit. c BewG gegeben (E. 1.2.3). Die geltend gemachte urspr\u00fcngliche bzw. nachtr\u00e4gliche Unzul\u00e4ssigkeit einer baulichen Verwertung der beiden Grundst\u00fccke begr\u00fcndet keinen offensichtlichen schweren inhaltlichen Mangel der Bewilligungen (E. 2.1). Die Vorinstanz ist auf den Eventualantrag, die seinerzeit erteilten Bewilligungen gest\u00fctzt auf Art. 25 BewG zu widerrufen, zu Recht nicht eingetreten, da im erstinstanzlichen Verfahren einzig die L\u00f6schung der Auflagen, nicht aber die Rechtm\u00e4ssigkeit der urspr\u00fcnglichen Bewilligungen Verfahrensgegenstand war (E. 2.2). Mit Bezug auf die Statuierung neuer Auflagen betreffend das eine der beiden Grundst\u00fccke trat das Baurekursgericht zu Recht auf den Antrag nicht ein, weil dies nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war und daher auch nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens sein kann (E. 2.3.1). Die das andere Grundst\u00fcck belastende Auflage ist mit der Bewilligung verkn\u00fcpft gewesen und entf\u00e4llt mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht. F\u00fcr den Erhalt der Auflage besteht keine gesetzliche Grundlage, auch nicht in Art. 14 Abs. 5 BewG, der eine Auflage bei fehlender Bewilligungspflicht nur dann erm\u00f6glicht, wenn Personen im Ausland keine beherrschende Stellung innehaben. Der Erwerb wurde seinerzeit ausdr\u00fccklich alsBetriebsst\u00e4tte-Grundst\u00fcck gem\u00e4ss Art. 8 Abs. 1 lit. c BewG bewilligt, weshalb der Beschwerdef\u00fchrerin nicht zu folgen ist, die Bewilligungspflicht sei vorliegend gerade nicht entfallen, da die streitbetroffenen Grundst\u00fccke keine Betriebsst\u00e4tte-Grundst\u00fccke seien (E. 2.3.2). Damit fallen alle aufgrund der damaligen Gesetzeslage statuierten Auflagen gem\u00e4ss Abs. 2 der \u00dcbergangsbestimmungen von Gesetzes wegen dahin (E. 2.3.3). Bei dieser Rechtslage bleibt auch kein Raum f\u00fcr eine R\u00fcckweisung der Sache zur weiteren Abkl\u00e4rung (E. 2.4).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:08:12", "Checksum": "206438a49f0185e4cf450e5d65bc39e5"}