{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.04.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00099_21-04-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210655&W10_KEY=4467119&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a987334606a69655b497d25fb7c7e51f"}, "Num": [" VB.2011.00099"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.21.0  VB.2011.00099"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.21.0  VB.2011.00099"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.21.0  VB.2011.00099"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | Festsetzung eines Rad-/Gehwegs. Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1.1). Verzicht auf die Durchf\u00fchrung eines Augenscheins (E. 2). Projektierungsgrunds\u00e4tze gem\u00e4ss \u00a7 14 StrassG (E. 4.1). Ein zweimaliges \u00dcberqueren der betroffenen Strasse in kurzem Abstand seitens aller Fussg\u00e4nger und Radfahrer gilt es zu vermeiden. Unter den gegebenen Umst\u00e4nden brauchte die Vorinstanz keine weiteren Untersuchungen betreffend hypothetischer Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen durchzuf\u00fchren, weshalb die Sache nicht zur weiteren Untersuchung an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen ist (E. 4.2). Bez\u00fcglich der Errichtung einer Fussg\u00e4ngerschutzinsel mit Fussg\u00e4ngerstreifen handelt es sich um ein separates Vorhaben, das nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet. Es besteht daher kein Koordinationsbedarf (E. 4.3). Eine bergseitige Anlage w\u00fcrde sodann wegen der erforderlichen Breite einen Eingriff ins Waldgebiet mit entsprechenden Rodungen mit sich bringen, was aber in grober Weise gegen die im Waldgesetz enthaltenen Grunds\u00e4tze verstiesse. Auch wirtschaftliche bzw. finanzielle Interessen verm\u00f6gen eine Verlegung des Geh-/Radwegs nicht zu rechtfertigen (E. 4.4). Das \u00f6ffentliche Interesse an der Errichtung der Anlage \u00fcberwiegt gegen\u00fcber dem privaten Interesse des Beschwerdef\u00fchrers an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entlang seines Grundst\u00fccks (E. 4.5).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:33:36", "Checksum": "e5888fa137b0b654c34d6469ed6750e1"}