{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.06.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00120_30-06-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210830&W10_KEY=4467119&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "490a1a64a20e45e55b383888ba5d3c18"}, "Num": [" VB.2011.00120"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.30.0  VB.2011.00120"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.30.0  VB.2011.00120"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.30.0  VB.2011.00120"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland | Nachtr\u00e4gliche Feststellung der Bewilligungspflicht von Grundst\u00fcckerwerben durch Personen im Ausland. Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts als zweite kantonale Beschwerdeinstanz (E. 1.1). Beschwerdelegitimation der Volkswirtschaftsdirektion (E. 1.2). Zul\u00e4ssige Anfechtung eines R\u00fcckweisungsentscheids (E. 1.3). Die Bewilligungsbeh\u00f6rde kam zu Recht zum Schluss, dass der zivilrechtliche Wohnsitz bzw. der Lebensmittelpunkt eines Aktion\u00e4rs einer Immobiliengesellschaft nicht in der Schweiz liegt, und dass dieser deshalb als \"Person im Ausland\" zu erachten ist bzw. als Person, die der Bewilligungspflicht gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (BewG) unterliegt (E. 4). Der Erwerb eines jeden - auch noch so kleinen - Anteils an einer nicht b\u00f6rsenkotierten Immobiliengesellschaft durch eine \"Person im Ausland\" stellt einen bewilligungspflichtigen Grundst\u00fcckerwerb im Sinne des BewG dar. Die Bewilligungspflicht entf\u00e4llt einzig im Fall einer Kapitalerh\u00f6hung, die die Stellung des Erwerbers nicht verst\u00e4rkt (E. 5). Im vorliegenden Fall durften die Aktion\u00e4re der Immobiliengesellschaft auf die Rechtm\u00e4ssigkeit der Eintragung ihrer Gesellschaft in das Handelsregister (2004), des damit verbundenen Aktienerwerbs (2004), der Feststellung der fehlenden Bewilligungspflicht durch die Bewilligungsbeh\u00f6rde (2005) sowie des Kaufs von vier Grundst\u00fccken (2005 und 2006) vertrauen: Die anwaltlich nicht vertretenen Aktion\u00e4re hatten weder gegen\u00fcber dem Handelsregisteramt noch gegen\u00fcber der Bewilligungsbeh\u00f6rde unrichtige Angaben zum zivilrechtlichen Wohnsitz der Aktion\u00e4re gemacht, und es w\u00e4re Aufgabe der Beh\u00f6rden gewesen, die bewilligungsrelevante Wohnsitzfrage im Rahmen der Untersuchungspflicht abzukl\u00e4ren bzw. abkl\u00e4ren zu lassen. Die Bewilligungsbeh\u00f6rde h\u00e4tte somit nicht nachtr\u00e4glich - im Jahr 2009 - feststellen d\u00fcrfen, dass die in den Jahren 2004 bis 2006 get\u00e4tigten Grundst\u00fcckerwerbsgesch\u00e4fte einer Bewilligung bed\u00fcrfen (E. 6 und 7). In Bezug auf einen 2007get\u00e4tigten Grundst\u00fcckerwerb durfte die Bewilligungsbeh\u00f6rde die Bewilligungspflicht hingegen nachtr\u00e4glich feststellen, denn es bestand keine Vertrauensgrundlage daf\u00fcr, dass jener Aktion\u00e4r, dessen Wohnsitz im Ausland liegt, seinen Aktienanteil bewilligungsfrei verdoppeln und damit eine beherrschende Stellung in der Immobiliengesellschaft erlangen durfte (E. 8.3.1). \rGutheissung, soweit die Vorinstanz das Gesch\u00e4ft zur weiteren Behandlung an die Bewilligungsbeh\u00f6rde zur\u00fcckgewiesen hatte, ohne dass dazu Anlass bestand; im \u00dcbrigen Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:33:59", "Checksum": "84566c53291bd8c4e3003ec0a0c75b23"}