{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.08.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00273_18-08-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210940&W10_KEY=4467118&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1bc3e5e382e40e8b6057d6ef485f87ec"}, "Num": [" VB.2011.00273"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.18.0  VB.2011.00273"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.18.0  VB.2011.00273"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.18.0  VB.2011.00273"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausnahmebewilligung nach Art. 24b/Wiederherstellungsbefehl | Ausnahmebewilligung gem\u00e4ss Art. 24b RPG f\u00fcr Einbau einer dritten Wohneinheit in ein \u00d6konomiegeb\u00e4ude, um Raum f\u00fcr Pflegekinder zu schaffen. Rechtsgrundlagen (E. 2). Da die Beschwerdef\u00fchrenden nicht auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind, kommt eine Bewilligung nach Art. 24b Abs. 1 RPG nicht in Betracht (E.4.2). Es ist von Bedeutung, dass drei der erwachsenen Kinder der Beschwerdef\u00fchrenden, welche auf dem Landwirtschaftsbetrieb wohnen, nicht in der Landwirtschaft t\u00e4tig sind, haben sie doch gem\u00e4ss Art. 16a Abs. 1 RPG in Verbindung mit Art. 34 Abs. 3 RPV kein Recht dazu, ausserhalb der Bauzone zu wohnen. W\u00fcrden aber nur das Betriebsleiterpaar und der als Betriebsnachfolger vorgesehene Sohn auf dem Betrieb wohnen, entst\u00fcnde zus\u00e4tzlicher Raum f\u00fcr die Pflegekinder. Es kann daher nicht angenommen werden, dass zu wenig Raum zur Verf\u00fcgung steht (E. 4.3.1). Bei der Aufnahme von Pflegekindern handelt es sich nicht um ein sozialtherapeutisches oder p\u00e4dagogisches Angebot. Die Schaffung von Wohnraum f\u00fcr Pflegekinder sprengt den durch Art. 40 Abs. 3 RPV vorgegebenen Rahmen (E. 4.3.2). Der Wiederherstellungsbefehl ist nicht zu beanstanden (E. 4.4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:07:47", "Checksum": "4f2dc15c7e097852de712cc58994061a"}