{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.09.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00322_28-09-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211108&W10_KEY=4467118&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f55aada8453ed5c66353a95af20fb8a1"}, "Num": [" VB.2011.00322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.28.0  VB.2011.00322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.28.0  VB.2011.00322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.28.0  VB.2011.00322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Generalplanerauftrag betreffend Teilinstandsetzung von Kongresshaus und Tonhalle Z\u00fcrich: Rechtzeitigkeit der Beschwerde; Gewichtung des Preiskriteriums; Ermessensspielraum bei der Bewertung des Kriteriums \"Zugang zur Aufgabe\". Damit aus einer nachtr\u00e4glichen Publikation des Zuschlags keine Unklarheit entsteht, die aus Gr\u00fcnden des Vertrauensschutzes zu einem nochmaligen Beginn des Fristenlaufs f\u00fchren kann, empfiehlt es sich, die Verf\u00fcgung mit einer angepassten Rechtsmittelbelehrung zu versehen, wonach die Beschwerdefrist nur f\u00fcr Betroffene, denen der Entscheid nicht zugestellt wurde, mit der Publikation zu laufen beginnt. Vorliegend fehlte ein entsprechender Hinweis, weshalb die Beschwerdef\u00fchrerin in guten Treuen annehmen durfte, die Publikation f\u00fchre auch f\u00fcr sie zu einem nochmaligen Beginn des Fristenlaufs (E. 2). Vorliegend handelt es sich um einen komplexen Vergabegegenstand. Die Bedeutung der Preisunterschiede beim Planerhonorar werden zudem dadurch relativiert, dass sich durch die Vorz\u00fcge eines Projekts die in \u00f6konomischer Hinsicht weit st\u00e4rker ins Gewicht fallenden Baukosten allenfalls erheblich reduzieren lassen (E. 6.3). Die vorgenommene Preisbewertung liegt im Rahmen des der Vergabestelle zustehenden Ermessensspielraums. Wie bei den anderen Kriterien ist auch beim Preis das untere Ende der Notenskala bei einem wirklich \"schlechten\" Angebot anzusetzen (E. 7.2). Die Vergabeinstanz hat den ihr zustehenden Ermessensspielraum bei der Bewertung des Kriteriums \"Zugang zur Aufgabe\" nicht rechtsverletzend gehandhabt (E. 9). Insbesondere war die offene Umschreibung der denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen gerechtfertigt und den Anbietern bekannt (E. 9.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:34:20", "Checksum": "cc750ee3c00345079871add5722ff0ad"}