{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-01-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00329_2012-01-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211506&W10_KEY=13823265&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fe15b682d3fc5f49755587a123db89c8"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2011.00329"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.01.2012  VB.2011.00329"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.01.2012  VB.2011.00329"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.01.2012  VB.2011.00329"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Gesamtplanerauftrag betreffend Sanierung und Ausbau einer Abwasserreinigungsanlage. Auch wenn es zweifellos gerechtfertigt war, die Angaben der Anbietenden zu den \"Investitions- und Betriebskosten\" zu \u00fcberpr\u00fcfen und wo n\u00f6tig zu korrigieren, ist eine vorg\u00e4ngig weder im Grundsatz noch betragsm\u00e4ssig definierte Aufrechnung von Vergleichsgr\u00f6ssen mit dem Transparenzgebot nicht vereinbar (E. 5.1.1 und 5.3.1). Den erst mit der Duplik und damit grunds\u00e4tzlich versp\u00e4tet nachgelieferten Erkl\u00e4rungen zu den einzelnen Bereinigungen fehlt es nach wie vor an der n\u00f6tigen Substanziierung (E. 5.1.2). Der Sinn des angek\u00fcndigten Einbezugs der Personalkosten in die Angebotsbewertung kann nur darin bestehen, den Unterschieden der verschiedenen L\u00f6sungen beim Personalaufwand unabh\u00e4ngig von der Personalpolitik der Beschwerdegegnerin Rechnung zu tragen (E. 5.3.2).  Die Ber\u00fccksichtigung pauschaler Wiederbeschaffungswerte und fixer Nutzungsdauern f\u00fcr die betreffenden Anlageteile darf nicht dazu f\u00fchren, dass der von der Beschwerdef\u00fchrerin projektierten Neubaul\u00f6sung im Ergebnis h\u00f6here Folgekosten f\u00fcr den Ersatz von Anlageteilen angerechnet werden als den Sanierungsprojekten der \u00fcbrigen Anbieterinnen (E. 6.2.1 f.). Die Annahme eines unrealistisch hohen Restwerts von 75 % f\u00fcr bauliche Anlageteile nach Ablauf ihrer \"Lebensdauer\" unterl\u00e4uft die mit der Lebensdauerbetrachtung verfolgte Zielsetzung und ist unzul\u00e4ssig. Die von der Beschwerdegegnerin angewandte Kapitelwertmethode erscheint somit weder im Grundsatz noch in ihrer konkreten Ausgestaltung als sachgerecht und fair (E. 6.2.3). Da das vorgegebene Gewicht der Zuschlagskriterien generell in der Auswertung zum Tragen kommen muss, ist es gerechtfertigt, die Kriterien zur Preisbewertung auf die Investitions- und Betriebskosten analog anzuwenden. Mangels hinreichender Angaben l\u00e4sst sich die Zul\u00e4ssigkeit der verwendeten Bandbreite im vorliegenden Verfahren nicht kl\u00e4ren (E. 8.2). Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:11:20", "Checksum": "4b308c8d3b206237e2316a4611eae683"}