{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-09-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00439_2011-09-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211118&W10_KEY=13823266&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4e2594183bb4d889f515a80e5fb58e9b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2011.00439"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.09.2011  VB.2011.00439"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.09.2011  VB.2011.00439"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.09.2011  VB.2011.00439"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Beschwerde gegen die K\u00fcrzung der Wohnkosten im Sozialhilfebudget. Auf die von der Beschwerdef\u00fchrerin erst mit der Beschwerdeschrift vorgebrachten Feststellungsbegehren ist nicht n\u00e4her einzugehen und auf die Beschwerde insofern nicht einzutreten (E. 1.3). Der Beschwerdef\u00fchrerin w\u00e4re es m\u00f6glich gewesen, in ihrer Person begr\u00fcndete und gegen einen Umzug sprechende Umst\u00e4nde bereits im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens gegen denjenigen Beschluss geltend zu machen, mit welchem ihr die Auflage erteilt worden war, intensiv nach einer g\u00fcnstigeren Wohnung zu suchen (E. 4.1). Die Beschwerdegegnerin hat sich mit den gesundheitlichen Problemen der Beschwerdef\u00fchrerin vor dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluss, mit welchem die Auflage erteilt worden war, auseinandergesetzt. Der Beschluss, womit die K\u00fcrzung der Wohnkosten verf\u00fcgt wurde, setzte sich richtigerweise nur noch damit auseinander, ob die Beschwerdef\u00fchrerin der Auflage nachgekommen war. Eine (weitere) Abkl\u00e4rung der Angemessenheit oder Rechtm\u00e4ssigkeit der Auflage bzw. der gesundheitlichen Probleme der Beschwerdef\u00fchrerin konnte an dieser Stelle unterbleiben (E. 4.2). Von einer intensiven Suche nach einer g\u00fcnstigeren Wohnung kann vorliegend nicht gesprochen werden, weshalb die Umsetzung der angedrohten Reduktion der Wohnkosten gerechtfertigt war (E. 4.3).  Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und der unentgetlichen Rechtsverbeist\u00e4ndung.  Abweisung der Beschwerde, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:09:36", "Checksum": "b753da594f2fc0c372b76e5eda1f5e7b"}