{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.09.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00486_30-09-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211120&W10_KEY=4467118&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e4a72cd04764eb7a1d21f3b32f7a74bf"}, "Num": [" VB.2011.00486"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.30.0  VB.2011.00486"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.30.0  VB.2011.00486"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.30.0  VB.2011.00486"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einweisung in die Sicherheitsabteilung | Strafvollzug: Einweisung in die Sicherheitsabteilung Rechtsgrundlagen der Einweisung Gefangener in die Sicherheitsabteilung mit Einzelhaft (E. 2). Der Beschwerdef\u00fchrer wurde zu Recht in die Sicherheitsabteilung eingewiesen. Er war schon mehrmals in die Sicherheitszelle verbracht worden, so z.B. als er mit Suizid und damit gedroht hatte, dass sich niemand mehr seines Lebens sicher sein werde. Sodann wurde beim Beschwerdef\u00fchrer zweimal ein Mobiltelefon gefunden, das er unerlaubterweise besass, und er wurde wegen des versuchten Handels mit Anabolika-Produkten und wegen anderer Vergehen disziplinarisch bestraft (E. 3.2, 4.5). Auf das psychiatrische Gutachten kann mindestens zur Beurteilung des Wesens des Beschwerdef\u00fchrers zur\u00fcckgegriffen werden. Zur Rekursantwort, in der erstmals auf das Gutachten Bezug genommen worden war, konnte sich der Beschwerdef\u00fchrer \u00e4ussern (E. 4.4). Angesichts des ihm im Gutachten vorgeworfenen Verhaltens k\u00f6nnen die genannten Unbeherrschtheiten nicht als zur Vergangenheit geh\u00f6rend abgetan werden; diese werden durch ein allf\u00e4lliges sp\u00e4teres Wohlverhalten des Beschwerdef\u00fchrers w\u00e4hrend relativ kurzer Zeit nicht wesentlich relativiert (E. 4.5). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und Rechtsvertretung (E. 5). Abweisung der Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:34:23", "Checksum": "effa659a9f266f6d3423aa317588f821"}