{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.11.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00607_28-11-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211264&W10_KEY=4467117&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dc78332e308e3e53242f4891504f2ddb"}, "Num": [" VB.2011.00607"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.28.1  VB.2011.00607"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.28.1  VB.2011.00607"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.28.1  VB.2011.00607"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe [Die Beschwerdef\u00fchrerin verlangte von der Sozialbeh\u00f6rde die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr einen von ihr an einer Privatschule besuchten Kurs f\u00fcr Wiedereinsteigerinnen.] Soweit die Beschwerdef\u00fchrerin Ausf\u00fchrungen macht, die mit dem Streitgegenstand nichts zu tun haben, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (E. 1.2). Erwachsenen Sozialhilfeempf\u00e4ngern sind Beitr\u00e4ge an eine Zweitausbildung oder Umschulung nur zu leisten, wenn mit der Erstausbildung kein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann und dieses Ziel voraussichtlich mit der Zweitausbildung oder Umschulung erreicht wird. Ebenso ist eine Zweitausbildung oder Umschulung zu unterst\u00fctzen, wenn damit die Vermittlungsf\u00e4higkeit der betroffenen Person erh\u00f6ht werden kann (E. 2.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat sich bis anhin geweigert, die Basisbesch\u00e4ftigung zu absolvieren und weitere Arbeitsintegrationsm\u00f6glichkeiten abkl\u00e4ren zu lassen (E. 3.1). Der Beruf der Arztgehilfin und die dazu vorausgesetzte Ausbildung haben sich inzwischen stark ge\u00e4ndert, die Ausbildung der Medizinischen Praxisassistentin l\u00e4sst sich kaum mit der mehr als 28 Jahre zur\u00fcckliegenden Ausbildung der Beschwerdef\u00fchrerin vergleichen (E. 3.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin kann allenfalls Vorkenntnisse, nicht aber Berufserfahrung vorweisen. Ohne n\u00e4here Abkl\u00e4rung ihrer Kenntnisse und F\u00e4higkeiten im Rahmen mindestens der Basisbesch\u00e4ftigung kann nicht gesagt werden, der besuchte Kurs erh\u00f6he ihre Vermittlungsf\u00e4higkeit oder erm\u00f6gliche ihr gar das Erzielen eines existenzsichernden Einkommens (E. 3.3). Auch mit Bezug auf ihren physischen und psychischen Zustand h\u00e4tte es sich aufgedr\u00e4ngt, die Situation der Beschwerdef\u00fchrerin von Fachleuten im Hinblick auf eine m\u00f6gliche Erwerbst\u00e4tigkeit abkl\u00e4ren zu lassen, wozu die Beschwerdef\u00fchrerin jedoch nicht Hand geboten hatte (E. 3.4). Die Beschwerdegegnerin verweigerte die Bezahlung des Kurses zu Recht (E. 3.5). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:07:31", "Checksum": "48e6068a4611155908c0ffca2d7d35b1"}