{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.12.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00608_21-12-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211349&W10_KEY=4467117&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dd8277665bf3a28c87ef2669010a58a3"}, "Num": [" VB.2011.00608"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.21.1  VB.2011.00608"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.21.1  VB.2011.00608"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.21.1  VB.2011.00608"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassenprojekt / Seesteg | Festsetzung eines Seestegprojekts in Z\u00fcrich Wollishofen. Fehlendes aktuelles Interesse in Bezug auf die Aussteckung des geplanten Seestegs: Die Beschwerdef\u00fchrenden erlitten durch eine allf\u00e4llige fehlerhafte Aussteckung keinen Nachteil; auf Interessen Dritter k\u00f6nnen sie sich nicht berufen (E. 1.4). Fehlende Befangenheit: Der Regierungsrat durfte den Rekurs im zweiten Rechtsgang erneut beurteilen, nachdem der Rekursentscheid im ersten Rechtsgang vom Verwaltungsgericht aufgehoben und an den Regierungsrat zur\u00fcckgewiesen worden war (E. 2.1). Der geplante Steg ist kein Vergn\u00fcgungspark im Sinne der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungsverordnung, weshalb keine UVP durchgef\u00fchrt werden musste (E. 2.3). Die Stellungnahme der Natur- und Heimatschutzkommission aus dem Jahr 2005 erscheint immer noch korrekt und aktuell, so dass kein neues Gutachten einzuholen war (E. 2.4). Enteignungsrechtliche Vorbringen sind nicht im bewilligungsrechtlichen, sondern im abtretungsrechtlichen Verfahren zu pr\u00fcfen (E. 2.5).  Das \u00f6ffentliche Interesse an der Errichtung eines 284 Meter langen und knapp 3 Meter breiten Seestegs zwischen der Roten Fabrik und dem Hafen Wollishofen wiegt h\u00f6her als entgegenstehende \u00f6ffentliche und private Interessen: An der Erstellung eines durchgehenden Uferwegs entlang dem Z\u00fcrichsee besteht ein gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse (E. 4.1). Die bestimmungsgem\u00e4sse Nutzung des Seestegs f\u00fchrt nicht zu regelm\u00e4ssigen \u00fcberm\u00e4ssigen Immissionen (E. 4.2). Die vorgesehene Errichtung einer Flachwasserzone, eines Flussseeschwalben-Brutflosses sowie einer Ruderalvegetation stellen gen\u00fcgende \u00f6kologische Ersatzmassnahmen dar (E. 4.3). Dimension und Konstruktion des geplanten Stegs sind nicht zu beanstanden; der Stegbau f\u00fchrt weder zu einer Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbilds noch zu einer optischen Abriegelung denkmalgesch\u00fctzter Bootsh\u00e4user (E. 4.4). Das Projekt bewirkt keinen Mehrverkehr und verunm\u00f6glicht weder den Unterhalt der Badeanstalt Wollishofen noch das Schneiden des Seegrases (E.4.5). \rEine l\u00e4rmschutzrechtlich begr\u00fcndete n\u00e4chtliche Schliessung des Seestegs rechtfertigt sich im heutigen Zeitpunkt nicht (E. 5.1). Der geplante (bogenf\u00f6rmige) Verlauf des Seestegs tangiert keine arch\u00e4ologischen Kulturschichten (E. 5.2). Die vorgesehenen Gestaltungsmassnahmen an den beiden Enden des Stegs (Chaussierung der Pl\u00e4tze; Pflanzung neuer B\u00e4ume) bewirken weder eine Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsbildes noch eine L\u00e4rmzunahme (E. 5.3).\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:34:38", "Checksum": "276c97b1a6a68954e954cba8c8326172"}