{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "11.01.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00617_11-01-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211391&W10_KEY=4467117&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7d896bcd50a1fb342df029de93677f5a"}, "Num": [" VB.2011.00617"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.11.0  VB.2011.00617"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.11.0  VB.2011.00617"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.11.0  VB.2011.00617"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr ein Mehrfamilienhaus: Verkehrssichere Erschliessung, Ausmass von nebenbestimmungsweise heilbaren M\u00e4ngeln, Einordnung, Tiefe des Garagenvorplatzes, \u00dcberbauungsziffer. Die Beschwerdef\u00fchrerin vermochte nicht substanziiert darzulegen, dass in absehbarer Zeit mit einer massgeblichen Zunahme von \u00fcber die zu beurteilende Stichstrasse erschlossenen Wohneinheiten zu rechnen ist. Eine solche Zunahme ist bei der Wahl der Zugangsart daher nicht zu ber\u00fccksichtigen (E. 3.5). Die M\u00e4ngel des Bauprojekts liegen an der Grenze dessen, was noch mittels Nebenbestimmungen korrigiert werden kann. Da die Struktur des Geb\u00e4udes nicht betroffen ist und die notwendigen Anpassungen relativ klar bezeichnet werden, liegt das gew\u00e4hlte Vorgehen aber im Ermessensspielraum der Gemeinde (E. 4.3 f.). \u00a7 266 PBG ist nicht nur dann zu beachten, wenn ein k\u00fcrzerer Garagenvorplatz bei der Ein- und Ausfahrt zu Verkehrsgef\u00e4hrdungen f\u00fchren k\u00f6nnte (E. 6.2). Die Vorinstanz qualifizierte die weit ausladende \u00dcberdachung der Abstellpl\u00e4tze zu Recht nicht als Vordach sondern als Geb\u00e4ude. Die \u00dcberdachung ist daher in vollem Umfang an die \u00dcberbauungsziffer anzurechnen (E. 7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:34:43", "Checksum": "b865bb4e3dcbb0e579e2b9f544d98650"}