{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.01.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00639_26-01-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211466&W10_KEY=4467117&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fd04bc5a3810ee9ebeee12a19b4c563e"}, "Num": [" VB.2011.00639"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.26.0  VB.2011.00639"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.26.0  VB.2011.00639"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.26.0  VB.2011.00639"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wasseranschlussgeb\u00fchren | Wasseranschlussgeb\u00fchren: Zul\u00e4ssiger Widerruf einer materiell unrichtigen Verf\u00fcgung? Rechtliche Grundlagen betreffend Wasseranschlussgeb\u00fchren; Streitgegenstand (E. 2.1). Unter Ber\u00fccksichtigung des Vertrauensgrundsatzes beinhaltet der angefochtene Geb\u00fchrenbeschluss den teilweisen Widerruf der Geb\u00fchrenverf\u00fcgung der Baukommission (E. 2.2). Voraussetzungen des Widerrufs von materiell unrichtigen Verf\u00fcgungen (E. 3.1). Beim Institut des Widerrufs \u00f6ffentlich-rechtlicher Verf\u00fcgungen anerkennen Lehre und Rechtsprechung nicht nur, dass ein solcher jederzeit m\u00f6glich ist, sondern sie haben auch bereits die allgemeinen Voraussetzungen f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit eines solchen Widerrufs entwickelt, ohne dass es dabei eines R\u00fcckgriffs auf die gesetzliche Regelung eines verwandten Tatbestands - wie \u00a7 160 StG - bed\u00fcrfte (E. 3.2). Das eklatante Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung begr\u00fcndet im Hinblick auf die rechtsgleiche Handhabung kommunaler Geb\u00fchrenregelungen ein beachtliches \u00f6ffentliches Interesse an einer rechtskonformen Geb\u00fchrenauflage (E. 5.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin kann sich auf das Vertrauen ihrer Rechtsvorg\u00e4ngerin berufen, soweit diese ihrerseits das beh\u00f6rdlich begr\u00fcndete Vertrauen in die mit der Beschwerdef\u00fchrerin geschlossenen privatrechtlichen Vertr\u00e4ge hat einfliessen lassen und gest\u00fctzt darauf bereits Dispositionen getroffen hat (E. 5.2). Der Bauherrschaft selber kann zwar keine Verantwortung f\u00fcr den Veranlagungsfehler der Beh\u00f6rde \u00fcberbunden werden. Aufgrund des vorangehenden Verfahrens bestand indessen auch kein besonderer Anlass, auf die Richtigkeit der Veranlagung uneingeschr\u00e4nkt zu vertrauen (E. 5.3). Keine entscheidende Rolle f\u00fcr die vorzunehmende Interessenabw\u00e4gung spielt der Umstand, dass die fehlerhafte Veranlagung durch die unzust\u00e4ndige Baukommission vorgenommen wurde (E. 5.4). Der Veranlagungsfehler war ohne Konsultation der einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmung - auch f\u00fcr professionelle Bauherrschaften - keineswegs offensichtlich, da dieWasseranschlussgeb\u00fchren in den Z\u00fcrcher Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen k\u00f6nnen (E. 5.5). Fraglich ist, wer heute im Genuss des durch die ungen\u00fcgende Geb\u00fchrenauflage entstandenen wirtschaftlichen Vorteils steht (E. 5.6). Die gegebenen Umst\u00e4nde lassen den Widerruf der fehlerhaften Verf\u00fcgung bzw. die Neuveranlagung als rechtens erscheinen (E. 5.7). Verzicht auf Zusprechung einer Parteientsch\u00e4digung an die Beschwerdegegnerin aus Billigkeitsgr\u00fcnden (E. 6).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:34:53", "Checksum": "f3879b90286db6b929a6e3db9f7dd8cf"}