{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-01-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00772_2013-01-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212541&W10_KEY=13823260&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "046e152adee4829b38766a1e3906a3ae"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2011.00772"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.01.2013  VB.2011.00772"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.01.2013  VB.2011.00772"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.01.2013  VB.2011.00772"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr eine Wohn\u00fcberbauung mit Unterniveaugarage. Aus dem stadtz\u00fcrcherischen \"Alleenkonzept\" l\u00e4sst sich f\u00fcr den Erhalt der streitbetroffenen B\u00e4ume nichts ableiten, da es sich lediglich um eine Absichtserkl\u00e4rung handelt (E. 4.1). Die Entfernung bzw. der teilweise Ersatz der beiden Alleeb\u00e4ume erfolgt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und f\u00e4llt als geringf\u00fcgiger Eingriff unter den Begriff des Strassenunterhalts nach \u00a7 25 StrassG, weshalb sich ein Projektfestsetzungsverfahren er\u00fcbrigt (E. 4.2.2). Die Bausektion durfte als \u00fcbergeordnete und zur Erteilung der strassenrechtlichen Bewilligung zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde anstelle des prim\u00e4r entscheidberufenen st\u00e4dtischen Tiefbauamts auch \u00fcber die entsprechende Strassenunterhaltsmassnahme befinden (E. 4.2.3 f.). Dank der besonderen ortsbaulichen Verh\u00e4ltnisse (grossz\u00fcgig ausgebaute Quartierstrasse, Tempo-30-Zone) ist die Verkehrssicherheit der Garageneinfahrt trotz der (geringf\u00fcgigen) Beeintr\u00e4chtigung der Mindestsichtweite durch die verbleibenden Alleeb\u00e4ume und die \u00f6ffentlichen Parkfelder gew\u00e4hrleistet und eine Abweichung von den technischen Anforderungen der Verkehrssicherheitsverordnung zul\u00e4ssig (E. 5.2). Die Einfahrtsl\u00f6sung widerspricht auch nicht der einschl\u00e4gigen VSS-Norm (E. 5.3). Als normwidrig erweisen sich hingegen die beiden Besucherparkpl\u00e4tze, die als L\u00e4ngsparkpl\u00e4tze aufgrund der engen Platzverh\u00e4ltnisse und ihrer Lage hinter dem Trottoir weder leicht zug\u00e4nglich noch verkehrssicher angelegt sind (E. 5.4). Entsprechend dem Ausnahmecharakter von \u00a7 27 Abs. 1 ABauV ist f\u00fcr eine Hinzurechnung mehrgeschossiger Vorspr\u00fcnge an die Geb\u00e4udel\u00e4nge nicht erforderlich, dass diese je einzeln, d.h. pro Stockwerk, geschlossene H\u00f6hen von mehr als 1,3 m aufweisen. Liegen die in verschiedenen Stockwerken angesiedelten Bauteile direkt \u00fcbereinander, sind sie anzurechnen, sofern sie in Richtung der betreffenden Fassade insgesamt \u00fcber eine geschlossene H\u00f6he von mindestens 1,3 m verf\u00fcgen (E. 7.2). Teilweise Gutheissung soweitkeine Abschreibung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:46:46", "Checksum": "f67f08f1a4884908449b21ec696579e8"}