{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-12-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00794_2011-12-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211360&W10_KEY=13823265&nTrefferzeile=89&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "183c96649d28c44d575a65b0ff8d54ed"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2011.00794"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.12.2011  VB.2011.00794"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.12.2011  VB.2011.00794"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.12.2011  VB.2011.00794"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Fristvers\u00e4umnis. Vertrauen auf unrichtige Rechtsmittelbelehrung. Wird eine Beschwerde infolge einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung versp\u00e4tet eingereicht, ist auf sie einzutreten, falls die beschwerdef\u00fchrende Partei sich in guten Treuen auf die Rechtsmittelbelehrung verlassen konnte. Nicht in guten Treuen ist, wer die Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung erkannte oder bei zumutbarer Sorgfalt h\u00e4tte erkennen m\u00fcssen. Eine rechtskundige oder rechtskundig vertretene Partei kann sich demnach nicht auf den Vertrauensschutz berufen, wenn der Mangel allein schon mittels Konsultierung der massgeblichen Verfahrensbestimmungen erkennbar gewesen w\u00e4re (E. 2.2). Die nicht anwaltlich vertretene Beschwerdef\u00fchrerin liess ihre Beschwerde offensichtlich durch eine juristisch erfahrene Person oder zumindest unter Anleitung einer juristisch erfahrenen Person verfassen. Zudem war dem Verfasser der Beschwerde der massgebliche Art. 15 IV\u00f6B bekannt, da in der Beschwerdeschrift betreffend Einhaltung der Beschwerdefrist ausdr\u00fccklich auf diese Bestimmung verwiesen wird. Ein Blick in diesen Artikel h\u00e4tte gen\u00fcgt, um zu erkennen, dass die gesetzliche Frist in Submissionssachen zehn und nicht 30 Tage betr\u00e4gt. Hinzu kommt, dass die Beschwerdef\u00fchrerin bereits am 20. Juni 2011 mit Beschwerde gegen eine submissionsrechtliche Vergabeverf\u00fcgung an das Verwaltungsgericht gelangt ist und somit \u00fcber einschl\u00e4gige Erfahrung verf\u00fcgt. Die Beschwerdef\u00fchrerin kann sich somit nicht auf Vertrauensschutz berufen (E. 2.3). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:49:16", "Checksum": "69d46e75b51675e5ba7beaa3a2575e66"}