{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.04.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2011-00808_19-04-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211739&W10_KEY=4467116&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9abec07c5b58ec5ed8e91b3ad2b31e43"}, "Num": [" VB.2011.00808"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.19.0  VB.2011.00808"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.19.0  VB.2011.00808"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.19.0  VB.2011.00808"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Errichtung einer Solaranlage an und auf einem Bootshaus in einer kommunalen Freihaltezone. \u00c4nderung des Rubrums (E. 2). Rechtliche Grundlagen betreffend Errichtung einer Solaranlage in einer kommunalen Freihaltezone (E. 3). Sinn und Zweck von Freihaltezonen (E. 4.2). Die Zonenkonformit\u00e4t der geplanten Solaranlage ist nach Massgabe von Art. 18a RPG nicht gegeben (E. 4.3). Da Bauen im eingeschr\u00e4nkten Umfang grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig bleibt, st\u00f6sst die von der Beschwerdef\u00fchrerin mit der Aufz\u00e4hlung von bewilligten Bauten und Anlagen in der betreffenden Zone geltend gemachte R\u00fcge der rechtsungleichen Behandlung ins Leere (E. 4.4). Bez\u00fcglich der geplanten Solaranlage besteht eine Bewilligungspflicht (E. 5.1). Voraussetzung der Standortgebundenheit zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung (E. 5.2). Es bleibt unsubstanziiert, weshalb die streitbetroffene Solaranlage nicht in der Bauzone errichtet werden kann (E. 5.3). Bedeutung der Befristung einer Baubewilligung gem\u00e4ss \u00a7 321 Abs. 1 PBG (E. 6.2). Die materielle Rechtswidrigkeit des Bootshauses ergibt sich daraus, dass die Baubewilligung nur befristet erteilt und um deren Verl\u00e4ngerung nicht nachgesucht wurde, es sich bei dieser Baute um ein Provisorium handelt und diese innert angesetzter Frist h\u00e4tte beseitigt werden sollen. Infolgedessen liegt kein Anwendungsfall von Art. 24c RPG vor (E. 6.4). Die Verwirkung des Beseitigungsanspruchs aufgrund der Beibehaltung des rechtswidrigen Zustands seit mehr als 30 Jahren \u00e4ndert nichts an der Rechtswidrigkeit der infrage stehenden Baute, weshalb sie allenfalls erhalten, jedoch nicht nach Art. 24c RPG ge\u00e4ndert werden kann (E. 6.5). Die geplante Solaranlage erweist sich als nicht bewilligungsf\u00e4hig (E. 7). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:35:16", "Checksum": "72205b08c4e34774c04229c7df05fbac"}