{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.03.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00031_21-03-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211650&W10_KEY=4467116&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e6bfaa091ddce46cf952148e57cf0676"}, "Num": [" VB.2012.00031"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.21.0  VB.2012.00031"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.21.0  VB.2012.00031"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.21.0  VB.2012.00031"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Disziplinarstrafe | 10-t\u00e4giger Arrest wegen Provokationen eines Gefangenen im Speisesaal. Die Anordnung eines 10-t\u00e4gigen Arrests im Strafvollzug stellt zwar einen empfindlichen (zus\u00e4tzlichen) Eingriff in die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse des Gefangenen dar (E. 4.1). Angesichts der im vorliegenden Fall erhobenen Vorw\u00fcrfe sowie des weiten Ermessens der Strafbeh\u00f6rden erscheint diese Disziplinarsanktion jedoch als rechtm\u00e4ssig: Der Beschwerdef\u00fchrer, der bereits fr\u00fcher wegen Beschimpfung des Anstaltspersonals diszipliniert werden musste, protestierte bei der Essensausgabe gegen die neu eingef\u00fchrte Regelung, dass Gefangene beim Mittagessen nicht mehr als drei Brotscheiben beziehen d\u00fcrfen; er warf das Brot in Richtung K\u00fcche, schmiss das Esstablar hin und schritt wutentbrannt stampfend, wild gestikulierend und laut fluchend hinaus. Der \u00e4usserst provokative, demonstrativ inszenierte Protest des Beschwerdef\u00fchrers spielte sich vor dem vollbesetzten Speisesaal ab; da die neue Brotregelung auch bei anderen Gefangenen Unmut ausgel\u00f6st hatte, ist davon auszugehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer eine die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrdende Konflikteskalation unter Einbezug zahlreicher Mitgefangener bewusst in Kauf nahm (E. 4.2).  Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung: Von der Mittellosigkeit des Beschwerdef\u00fchrers ist auzugehen, da das Arbeitsentgelt, das ihm aufgrund seiner k\u00fcrzlichen Entlassung zustand, gr\u00f6sstenteils f\u00fcr die Ausschaffung in sein Heimatland verwendet wurde. Seine Begehren k\u00f6nnen sodann nicht als offensichtlich aussichtslos bezeichnet werden, zumal davon auszugehen ist, dass der 10-t\u00e4gige Arrest angesichts der erhobenen Vorw\u00fcrfe als eher strenge Disziplinarsanktion einzustufen ist (E. 5.2). Abweisung des Gesuchs um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands mangels Notwendigkeit (E. 5.3).  Abweisung soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:35:04", "Checksum": "25849339a6b894f91589d269536baf15"}