{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.07.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00055_20-07-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212056&W10_KEY=4467115&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fdd1ffae8327178e1cd9baf68f9adabd"}, "Num": [" VB.2012.00055"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.20.0  VB.2012.00055"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.20.0  VB.2012.00055"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.20.0  VB.2012.00055"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Zuschlagskriterium der Lehrlingsausbildung.  Das nicht am Nutzen des Angebots orientierte Zuschlagskriterium der Lehrlingsausbildung darf nur aufgrund der ausdr\u00fccklichen Erm\u00e4chtigung des Verordnungsgebers ber\u00fccksichtigt werden; eine solche ist f\u00fcr weitere sozialpolitische Kriterien nicht vorhanden. Die streitige Bewertung der Mitbeteiligten beim Zuschlagskriterium der Lehrlingsausbildung ist dementsprechend zu korrigieren (E. 5).  Ein Widerruf des Zuschlags gest\u00fctzt auf \u00a7 36 in Verbindung \u00a7 28 lit. b SubmV erweist sich nicht als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5.1).  Die Korrektur der Bewertung der Mitbeteiligten h\u00e4tte zur Folge, dass die Beschwerdef\u00fchrerin nunmehr mit 0,01 Punkten Differenz zum Angebot der Mitbeteiligten auf den ersten Rang vorr\u00fccken w\u00fcrde. Ausgehend von der Bewertungsmatrix der Vergabebeh\u00f6rde (vgl. dazu E. 4.1) erweist sich jedoch auch die Bewertung des Angebots der Beschwerdef\u00fchrerin beim Kriterium der Lehrlingsausbildung als fehlerhaft. Ihre gewichtete Bewertung ist deshalb um 0,03 Punkte zu reduzieren. Im Gesamtergebnis liegt die Beschwerdef\u00fchrerin somit nach wie vor hinter der Mitbeteiligten. Unter diesen Umst\u00e4nden stellt sich die von den Parteien kontrovers diskutierte Frage nach der Gleichwertigkeit eines im Promillebereich schlechter bewerteten Angebots nicht (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:35:44", "Checksum": "04b762f4970f5bcade4058f830af8c8e"}