{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.11.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00136_07-11-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212360&W10_KEY=4467114&nTrefferzeile=20&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a0df66b713c7d4c5cafa310713a1863a"}, "Num": [" VB.2012.00136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.07.1  VB.2012.00136"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.07.1  VB.2012.00136"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.07.1  VB.2012.00136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und gew\u00e4sserschutzrechtliche Bewilligung | Baurechtliche und lufthygienerechtliche Bewilligung f\u00fcr die Erweiterung einer Abwasserreinigungsanlage: Zonenkonformit\u00e4t; Geruchsimmissionen; umweltrechtliches Vorsorgeprinzip. Der neue Beckenblock (Bel\u00fcftungs- und Nachkl\u00e4rbecken) ist in der Gewerbezone, wo m\u00e4ssig st\u00f6rende Betriebe zugelassen sind, zonenkonform. Es ist ein weiter Betriebsbegriff anzuwenden, der auch \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten umfasst (E. 4.2.1). Die geltend gemachten optischen Beeintr\u00e4chtigungen und ideellen Immissionen sind nicht derart, dass sie in einer Gewerbezone nicht toleriert werden m\u00fcssten (E. 4.2.3 f.).  Nach dem zweistufigen Konzept des Umweltschutzgesetzes sind Emissionen zun\u00e4chst im Rahmen der Vorsorge soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich m\u00f6glich und wirtschaftlich tragbar ist (E. 5.1). Eine Einhausung des Beckenblocks ist technisch und betrieblich m\u00f6glich (E. 5.3). Die Vorinstanz ging sowohl hinsichtlich des Bel\u00e4stigungspotenzials der Ger\u00fcche als auch in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass solche in der Nachbarschaft wahrgenommen werden, von zu optimistischen Annahmen aus (E. 5.5-5.7). Der finanzielle Zusatzaufwand von rund Fr. 1 Mio. erscheint unter den vorliegenden Umst\u00e4nden als wirtschaftlich tragbar. Mit der Einhausung und Abluftreinigung kann eine nicht unerhebliche Reduktion der zu erwartenden Immissionen erreicht werden. Daran besteht angesichts der aussergew\u00f6hnlich kurzen Distanz des neuen Beckenblocks zu Wohnliegenschaften ein grosses Interesse (E. 5.8). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:19", "Checksum": "d41d4dccf04d44b604c4d5f78c5aa06f"}