{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-11-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00153_2012-11-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212392&W10_KEY=13823261&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8fefc7370ba82ac5ba8ea2a54ee5ac4c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00153"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.11.2012  VB.2012.00153"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.11.2012  VB.2012.00153"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.11.2012  VB.2012.00153"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Tiefbauarbeiten im offenen Submissionsverfahren: Legitimation. Zuschlagskriterien. Bewertung. Wer legitimiert gewesen ist, den Zuschlagsentscheid anzufechten, beh\u00e4lt den Anspruch auf \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtm\u00e4ssigkeit des Zuschlages auch dann, wenn dieser infolge Vertragsabschluss nicht mehr aufgehoben werden kann (E. 2.2). Werden versehentlich Kriterien - vorliegend die Kriterien Termine und Verf\u00fcgbarkeit - in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen, \u00e4ndert dies nichts daran, dass die Bewertung anhand der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien, also unter Ber\u00fccksichtigung der Kriterien Termine und Verf\u00fcgbarkeit, vorzunehmen ist (E. 3.3).  Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts kann die Vergabebeh\u00f6rde die Begr\u00fcndung des Zuschlagsentscheids im Rahmen der Beantwortung einer Submissionsbeschwerde in der Regel noch erg\u00e4nzen. In diesem Rahmen muss beim Vorliegen eines Fehlers in der urspr\u00fcnglichen Begr\u00fcndung auch eine substituierende Begr\u00fcndung zul\u00e4ssig sein. Ist eine Bewertung der Angebote fehlerhaft, so gen\u00fcgt es grunds\u00e4tzlich, wenn eine andere, zul\u00e4ssige Berechnungsweise zur selben Gesamtrangierung f\u00fchrt. Vorliegend hat die Beschwerdef\u00fchrerin mit der erg\u00e4nzenden Zuschlagsbegr\u00fcndung in der Klageantwort eine Berechnungsweise aufgezeigt, die sich als zul\u00e4ssig erweist und bei welcher das Angebot der Mitbeteiligten - wie in der urspr\u00fcnglichen Begr\u00fcndung - vor demjenigen der Beschwerdef\u00fchrerin rangiert ist (E. 3.4, 4).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:16:48", "Checksum": "f943286cf1e37fb26a22c757da622a3f"}