{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-07-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00160_2012-07-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212034&W10_KEY=13823263&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f368c197263ba814b6dfb4fc2415967a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00160"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.07.2012  VB.2012.00160"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.07.2012  VB.2012.00160"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.07.2012  VB.2012.00160"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz | Tierschutz: Katzenhaltung. Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde verpflichtet, die Anzahl Zuchtkatzen, die sie in ihrer Wohnung hielt, von 19 auf sechs Katzen zu reduzieren. Die Beschwerdef\u00fchrerin beantragte vor Verwaltungsgericht noch, zus\u00e4tzlich eine siebte Katze zu halten, die aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustands schwer vermittelbar sei (Teilr\u00fcckzug, E. 1.2). Rechtliche Grundlagen des Tierschutzes (E. 2.1) und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip (E. 2.2). Katzen sind von Natur aus Einzelg\u00e4nger und k\u00f6nnen nur bedingt in Gruppen gehalten werden. Reduzierung auf sechs Katzen erscheint angemessen. Bei der Erlaubnis, zus\u00e4tzlich drei spezifizierte Katzen bis zu ihrem Ableben zu behalten, handelte es sich lediglich um eine \u00dcbergangsregelung, die der Beschwerdef\u00fchrerin aus Billigkeitsgr\u00fcnden gew\u00e4hrt wurde. Es widerspricht dem Sinn und Zweck der angeordneten Reduktion der Anzahl Katzen, wenn die Beschwerdef\u00fchrerin jeweils bei Ableben einer Katze, eine andere in die Gruppe der alten Katzen nachziehen kann. Es ist der Beschwerdef\u00fchrerin zumutbar, eine andere Katze zu verkaufen, wenn sie die genannte \u00e4ltere Katze behalten m\u00f6chte (E. 3.1-3.4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:14:19", "Checksum": "4171f6c322af845061df5eae2a6694b5"}