{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-07-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00184_2012-07-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212068&W10_KEY=13823263&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cf64416185b0ceca90c81ad81c5e4e86"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00184"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.07.2012  VB.2012.00184"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.07.2012  VB.2012.00184"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.07.2012  VB.2012.00184"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fristlose K\u00fcndigung | [Einer langj\u00e4hrigen Reinigungsangestellten eines Alters- und Pflegezentrums wurde aufgrund eines Diebstahlsverdachts fristlos gek\u00fcndigt. Staatsanwaltschaft und Statthalteramt stellten nach dem Tod der Belastungszeugin das Strafverfahren gegen die Reinigungsangestellte ein.] Nur eine besonders schwere Verfehlung rechtfertigt eine fristlose Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Die Zul\u00e4ssigkeit einer fristlosen K\u00fcndigung darf nur mit grosser Zur\u00fcckhaltung angenommen werden; als ausserordentliche Massnahme ist die fristlose K\u00fcndigung restriktiv anzuwenden. Die geltend gemachten Vorkommnisse m\u00fcssen objektiv geeignet sein, die f\u00fcr das Arbeitsverh\u00e4ltnis wesentliche Vertrauensgrundlage zu zerst\u00f6ren oder zumindest so tief greifend zu ersch\u00fcttern, dass einer Partei die Fortsetzung des Verh\u00e4ltnisses nicht mehr zuzumuten ist. Bei einer fristlosen K\u00fcndigung ist der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu beachten. Sie ist insbesondere dann unzul\u00e4ssig, wenn mildere Massnahmen, wie zum Beispiel Verwarnung, vor\u00fcbergehende Freistellung oder ordentliche K\u00fcndigung, zur Verf\u00fcgung stehen, um die eingetretene St\u00f6rung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses in zumutbarer Weise zu beheben (E. 2.3). Die Personalverordnung der Beschwerdegegnerin r\u00e4umt dieser die M\u00f6glichkeit ein, eine angestellte Person jederzeit vorsorglich vom Dienst freizustellen, wenn gegen sie wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Beschwerdegegnerin h\u00e4tte somit die Beschwerdef\u00fchrerin ab den ersten staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen freistellen und ihr ebenfalls gest\u00fctzt auf die Personalverordnung zudem den Lohn entziehen k\u00f6nnen. Sie h\u00e4tte mit einer solchen vorsorglichen Massnahme weitere Diebst\u00e4hle verhindern und so den auf dem Spiel stehenden Interessen beider Parteien gen\u00fcgend Rechnung tragen k\u00f6nnen. Indem die Beschwerdegegnerin trotzdem zur ultima ratio der fristlosen K\u00fcndigung griff, obwohl ihr ein milderes Mittel zur Verf\u00fcgung gestanden w\u00e4re, verstiess sie gegen dasVerh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgebot (E. 6).\r\rBei der Bemessung einer P\u00f6nalentsch\u00e4digung ist auf die massgeblichen Umst\u00e4nde des Einzelfalls abzustellen. Dabei sind insbesondere zu ber\u00fccksichtigen: Die Schwere des Eingriffs in die Pers\u00f6nlichkeit der gek\u00fcndigten Person, Enge und Dauer der arbeitsvertraglichen Beziehung vor der K\u00fcndigung, die Art, wie gek\u00fcndigt wurde, ein allf\u00e4lliges Mitverschulden, das Alter im K\u00fcndigungszeitpunkt sowie die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der K\u00fcndigung (E. 8.1).\r\rDa die Beschwerdef\u00fchrerin eine Mitschuld an der Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses hat, ist keine Abgangsentsch\u00e4digung geschuldet.\r\rTeilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:14:30", "Checksum": "d07e8c707ec92b63ab29d860f2a5d5fb"}