{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.01.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00232_24-01-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212564&W10_KEY=4467113&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fdbb2a78dfea42a05369fefb3196455f"}, "Num": [" VB.2012.00232"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.24.0  VB.2012.00232"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.24.0  VB.2012.00232"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.24.0  VB.2012.00232"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spitaltaxen | Legalit\u00e4tsprinzip im Abgaberecht. Bei den strittigen Kosten f\u00fcr die station\u00e4re Behandlung des verstorbenen Ehemanns und Vaters der Beschwerdef\u00fchrenden im Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich handelt es sich um eine \u00f6ffentlich-rechtliche Geldforderung; Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1.1). Das Universit\u00e4tsspital kann grunds\u00e4tzlich seine Forderungen auf dem Verf\u00fcgungsweg geltend machen (E. 1.2). Frage der Haftung der Erben f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Schulden des Erblassers (E.3). Bei den Spitaltaxen handelt es sich um eine Geb\u00fchr f\u00fcr die Benutzung einer \u00f6ffentlichen Anstalt. Deren Erhebung gegen\u00fcber dem Patienten st\u00fctzt sich auf den zur Zeit der Behandlung geltenden \u00a7 83 lit. b aGesG. Sowohl der Kreis der Abgabepflichtigen als auch der Gegenstand der Abgabe sind daraus ersichtlich. Die Bemessungsgrundlage ist jedoch nicht enthalten. Aufgrund des bestehenden Angebots privater Spit\u00e4ler kommt den Spitalleistungen allerdings ein Marktwert zu. Die Preise werden aufgrund der Markt- und Wettbewerbsverh\u00e4ltnisse festgelegt, weshalb nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung die gebotene Begrenzung der Abgabenh\u00f6he aus dem \u00c4quivalenzprinzip abgeleitet werden kann. Es bestehen keine Hinweise daf\u00fcr, dass die erhobenen Geb\u00fchren zu den vom Spital erbrachten Leistungen in einem Missverh\u00e4ltnis stehen (E. 4). Da die Geb\u00fchrenschuld beim Patienten noch zu seinen Lebzeiten entstanden ist, bildet sie Gegenstand der Universalsukzession und geht auf die Erben des Patienten \u00fcber (E. 5). Abweisung des Gesuchs um UR/URB mangels Mittellosigkeit (E. 8). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:36", "Checksum": "3ef220f684d51b52a9d61a025dd7dedb"}