{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-09-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00243_2012-09-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212222&W10_KEY=13823263&nTrefferzeile=6&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f4f9c7275d310e68ff8881a2a9aff705"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00243"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.09.2012  VB.2012.00243"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.09.2012  VB.2012.00243"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.09.2012  VB.2012.00243"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe des TU-Auftrags zur Realisierung einer Kl\u00e4rschlammverwertungsanlage: Beschwerdelegitimation; Eignungsnachweis mittels Referenzprojekten. Die Mitbeteiligte muss im Beschwerdeverfahren allf\u00e4llige Vers\u00e4umnisse der Vergabebeh\u00f6rde bei der Beurteilung der Beschwerdef\u00fchrerinnen thematisieren k\u00f6nnen. Die Ausf\u00fchrungen, mit denen die Mitbeteiligte den Eignungsnachweis der Beschwerdef\u00fchrerinnen anzweifelt, sind daher zul\u00e4ssig. Sie erfolgten auch nicht versp\u00e4tet (E. 2.3). Die Beschwerdef\u00fchrerinnen k\u00f6nnen sich nicht auf die Referenz der Muttergesellschaft der Beschwerdef\u00fchrerin 2 berufen, da diese nicht im Team der TU-Bietergemeinschaft figuriert und nicht in die Projektorganisation der Beschwerdef\u00fchrerinnen eingebunden ist (E. 2.5.1). Auch kann aus der Mitwirkung der Beschwerdef\u00fchrerin 2 im Rahmen des angegebenen Referenzprojekts nicht darauf geschlossen werden, es handle sich um eine g\u00fcltige Referenz der Beschwerdef\u00fchrerin 2. Diese war beim Referenzprojekt nicht Vertragspartnerin. Mangels Beschreibung der erbrachten Leistungen ist zudem keine Beurteilung m\u00f6glich, ob die Anforderungen an eine zul\u00e4ssige (Ausr\u00fcster-) Referenz erf\u00fcllt w\u00e4ren (E. 2.5.2). Die Beschwerdef\u00fchrerinnen sind daher vom Verfahren auszuschliessen (E. 2.3.3). Die Forderung nach dem Ausschluss der Mitbeteiligten ist zudem unbegr\u00fcndet (E. 3). Da die Formulierung des fraglichen Eignungskriteriums zur geforderten Rolle des Referenzgebers im Rahmen des Referenzprojekts keinen eindeutigen Schluss zul\u00e4sst, durfte die Mitbeteiligte annehmen, ihr Referenzprojekt gen\u00fcge den Anforderungen. Die entsprechende Beurteilung der Vergabebeh\u00f6rde ist jedenfalls nicht rechtsverletzend (E. 3.5). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:15:47", "Checksum": "584e17afa140403bb811376f5487074f"}