{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-10-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00251_2012-10-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212277&W10_KEY=13823261&nTrefferzeile=81&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e92a21509c413400a8496d54764cf94f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00251"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.10.2012  VB.2012.00251"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.10.2012  VB.2012.00251"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.10.2012  VB.2012.00251"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | M\u00fcndliche Verhandlung. Einordnung. Ausnahmebewilligung. Feuerpolizeiliche Verst\u00f6sse.  Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts ist dem Begehren um eine \u00f6ffentliche Verhandlung nicht zu entsprechen, wenn vor der Vorinstanz noch kein Antrag auf Durchf\u00fchrung einer \u00f6ffentlichen Verhandlung gestellt wurde. Der am Schluss der Rekursschrift vermerkte Hinweis, sie (die Beschwerdef\u00fchrerin) sei f\u00fcr eine Unterredung jederzeit bereit, stellt keinen solchen Antrag dar (E. 2).  Die Beschwerdef\u00fchrerin beabsichtigte, die Bauten so zu gestalten, dass diese an Slums erinnern. Auch wenn vorliegend kein strenger Massstab angewendet werden darf, hat der Gemeinderat Volketswil bei seiner Beurteilung, das Bauvorhaben sei in sich nicht stimmig und passe sich weder zum Hauptbau noch zu seiner baulichen Umgebung befriedigend ein, den ihm zustehenden Ermessensspielraum nicht rechtsverletzend gehandhabt (E. 4). Wer f\u00fcr ein Baugesuch eine Ausnahmebewilligung beansprucht, hat mit dem Baugesuch ein begr\u00fcndetes Ausnahmegesuch einzureichen. Die Voraussetzungen eines Dispenses m\u00fcssen nicht von Amtes wegen gepr\u00fcft werden (E. 4.1).  Ungen\u00fcgende Schutzabst\u00e4nde sind durch eine entsprechende Situierung der Bauten zu beheben, sofern dies ohne weiteres m\u00f6glich ist (E. 5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:15:56", "Checksum": "3f6db12393fd5c67eedf8537d28e7847"}