{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.10.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00297_25-10-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212309&W10_KEY=4467114&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f77919c237541cd0071174083ba30b2c"}, "Num": [" VB.2012.00297"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.25.1  VB.2012.00297"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.25.1  VB.2012.00297"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.25.1  VB.2012.00297"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG | Baubewilligung f\u00fcr ein Freiluftrestaurant auf dem \u00dcetliberg. Das Baurekursgericht erteilte im Rahmen des angefochtenen Rekursentscheids zu Unrecht eine nachtr\u00e4gliche Bewilligung, auf dem Gipfel des \u00dcetlibergs bis 2015 ein Freiluftrestaurant (Gartenwirtschaft und Lounge) zu betreiben. Die Standortgebundenheit des Freiluftrestaurants ist gleich zu beurteilen wie jene des k\u00fcrzlich eingeglasten Terrassenrestaurants: Beide dienen nicht nur dem Ausflugstourismus, sondern auch dem Hotel- und Seminarbetrieb, der nicht auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist. Nachdem das Bundesgericht 2011 zum Schluss gekommen war, das Terrassenrestaurant sei - gesamthaft betrachtet - nicht als \"abgeleitet\" standortgebunden zu erachten, muss dies auch f\u00fcr das geplante Freiluftrestaurant gelten (E. 5.2). Die Terrasse, auf der das Freiluftrestaurant fr\u00fcher betrieben worden war, wurde ohne Bewilligung eingeglast. Das Areal des neuen Freiluftrestaurant-Standorts muss deshalb als Erweiterung der zonenwidrig genutzten Fl\u00e4che erachtet werden und kann nicht bewilligt werden, weil das zul\u00e4ssige Erweiterungsmass (30 %) auf dem Hotel-Grundst\u00fcck bereits seit 2002 ausgesch\u00f6pft ist (E. 5.3). Der Umstand, dass am Betrieb eines Freiluftrestaurants auf dem \u00dcetliberg ein \u00f6ffentliches Interesse besteht, \u00e4ndert an der fehlenden Bewilligungsf\u00e4higkeit nichts (E. 5.4). Ein k\u00fcrzlich verabschiedeter Gestaltungsplan ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig und hat somit keinen Einfluss auf die Bewilligungsf\u00e4higkeit des Freiluftrestaurants (E. 5.5). Die Erteilung einer bloss bis 2015 geltenden Bewilligung kommt im vorliegenden Fall ebenfalls nicht in Frage (E. 5.6). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:36:12", "Checksum": "c502fb942c0e7f1062c4c24663e7cdfb"}