{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-10-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2012-00301_2012-10-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212306&W10_KEY=13823261&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dac8b0c439ddf6e77a6b18bc4c80e66c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2012.00301"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.10.2012  VB.2012.00301"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.10.2012  VB.2012.00301"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.10.2012  VB.2012.00301"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00dcbernahme von Sonderschulkosten | [Wenn keine Einigung \u00fcber die gebotene sonderp\u00e4dagogische Massnahme erzielt werden kann, muss eine schulpsychologische Abkl\u00e4rung durchgef\u00fchrt werden.] Das Volksschulgesetz kennt f\u00fcnf Arten sonderp\u00e4dagogischer Massnahmen: Integrative F\u00f6rderung, Therapie, Aufnahmeunterricht, Besondere Klassen sowie Sonderschulung. Die Sonderschulung umfasst dabei Unterricht, Therapie, Erziehung und Betreuung; sie kann in einer \u00f6ffentlichen oder privaten Sonderschule, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht erfolgen; die integrierte Sonderschulung findet mindestens teilweise in einer Regelklasse statt. Inwieweit eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler mit einem besonderen p\u00e4dagogischen Bed\u00fcrfnis in der Regelklasse unterrichtet werden kann, beurteilt sich nach den konkreten Umst\u00e4nden (E. 2.2). Soll eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler einer Sonderschulung zugewiesen werden, muss eine schulpsychologische Abkl\u00e4rung durchgef\u00fchrt werden. Dasselbe gilt, wenn die Beteiligten keine Einigung \u00fcber die sonderp\u00e4dagogische Massnahme erzielen oder wenn diesbez\u00fcglich Unklarheiten bestehen. Diese Abkl\u00e4rung wird in der Regel beim zust\u00e4ndigen schulpsychologischen Dienst durchgef\u00fchrt. Soweit namentlich besondere medizinische, logop\u00e4dische oder psychomotorische Kenntnisse notwendig sind, veranlasst der schulpsychologische Dienst weitere Abkl\u00e4rungen durch entsprechende Fachleute. Der schulpsychologische Dienst verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung \u00fcber Art und Umfang einer allf\u00e4lligen Massnahme (E. 2.4). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:16:03", "Checksum": "9cc4c248e723a8336c735517ffb114b3"}